Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Veröffentlichung der Fotos ohne Ihre Einwilligung stellt einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht dar und Sie haben einen Unterlassungsanspruch. Daher würde ich den Makler umgehend schriftlich unter Setzung einer Frist und Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens auffordern, die Fotos zu entfernen. Es steht Ihnen auch ein Schadensersatzanspruch zu und ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mt freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin