Sehr geehrter Ratsuchender,
dieses wäre nur dann möglich, wenn die Behörde (hier wohl Jugendamt) den Mann im Rahmen einer Vaterschaftfestellungsklage in Anspruch nehmen würde.
Innerhalb dieses Verfahrens wird das Gericht dann auf entsprechenden Antrag ein Sachverständigengutachten einholen wollen.
Der Mann müsste dann, wenn er Vollstreckungsmaßnamen nicht über sich ergehen lassen will, sich dem Sachverständigen zur Blutprobe zur Verfügung stellen.
Außerhalb eine gerichtlichen Verfahrens kann aber kein Zwang ausgeübt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Ein DNA Test des Kindes, zur Gegenprobe, wäre im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage, dann auch gegen den Willen der Mutter von einem Amt erzwingbar?
Sehr geehrter Ratsuchender,
das AMT kann gar nichts erzwingen - diese Rechte stehen dem offenbar gemeinten Jungendamt micht zu (ob Leistungen dann gewährt werden, ist allerdings bei Weigerung der Mutter, fraglich). Auch hier gilt das oben Geschriebene.
Auch vom Kind müssen Proben entnommen werden, da ansonsten die Vaterschaft gar nicht festgestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle