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DNA Test des Mannes erzwingbar?

| 9. Juni 2007 14:38 |
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Familienrecht


Beantwortet von


07:35

Kann ein Mann, bei Angabe einer ledigen Frau: "Vater unbekannt", von amtlicher Seite, bei Hartz4 Bezug der Frau, irgendwie zu einem DNA Test gezwungen werden?

9. Juni 2007 | 14:47

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
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Sehr geehrter Ratsuchender,



dieses wäre nur dann möglich, wenn die Behörde (hier wohl Jugendamt) den Mann im Rahmen einer Vaterschaftfestellungsklage in Anspruch nehmen würde.

Innerhalb dieses Verfahrens wird das Gericht dann auf entsprechenden Antrag ein Sachverständigengutachten einholen wollen.

Der Mann müsste dann, wenn er Vollstreckungsmaßnamen nicht über sich ergehen lassen will, sich dem Sachverständigen zur Blutprobe zur Verfügung stellen.

Außerhalb eine gerichtlichen Verfahrens kann aber kein Zwang ausgeübt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 9. Juni 2007 | 22:34


Ein DNA Test des Kindes, zur Gegenprobe, wäre im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellungsklage, dann auch gegen den Willen der Mutter von einem Amt erzwingbar?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2007 | 07:35

Sehr geehrter Ratsuchender,

das AMT kann gar nichts erzwingen - diese Rechte stehen dem offenbar gemeinten Jungendamt micht zu (ob Leistungen dann gewährt werden, ist allerdings bei Weigerung der Mutter, fraglich). Auch hier gilt das oben Geschriebene.

Auch vom Kind müssen Proben entnommen werden, da ansonsten die Vaterschaft gar nicht festgestellt werden kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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