Sehr geehrter Herr *****,
basierend auf Ihrer Schilderung sehe ich den Fehler klar bei DHL. Diese konnten nicht einfach auf gut Glück ein Paket ohne Rücksprache einscannen.
Am besten senden Sie dieser Firma ein Einwurfeinschreiben und verlangen die Zahlung von Schadensersatz nach § 280 BGB bis zum 23.7.2021, wenn die Firma nicht bis zum Ablauf des Datums einvernehmlich mit Amazon den Verbleib des Paketes klären kann.
Mit freundlichen Grüße
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
E-Mail: