In der eFiliale der Deutschen Post wurden zwei Päckchen online frankiert und bezahlt. Beide Päckchen wurden einem DHL-Fahrer mitgegeben und noch vor Ort von ihm gescannt. Die DHL (online) Sendungsverfolgung bestätigt dies mit dem Status "Die Sendung wurde abgeholt". Seit dem wird "die Sendung ins Start-Paketzentrum transportiert". Alles (Absender, Empfänger, Inhalt/Wert, Grund des Versands) ist schlüssig und belagbar.
Auf meine Anfrage, ob denn der Transportauftrag erfolgreich ausgeführt wurde, erhielt ich einen Tag später folgende Antwort: "(...) der Nachforschungsantrag zu Ihrem Päckchen liegt uns vor. Wir haben für Sie den Vorganag gründlich recherchiert und geprüft. Ihre Sendung wurde leider nicht aufgefunden. (...) Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei der gewählten Versandart als Päckchen aufgrund der hier gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB Brief NATIONAL und der rechtlichen Regelungen des § 449 HGB
leider keine Haftung übernommen werden kann. (...)"
Ist es zulässig, dass sich DHL jeglicher Verantwortung entzieht? Und sogar noch trotz Nichterfüllung das Porto einbehält? Leider ist der wohl entscheidende Teil der AGB für mich als Laie völlig unverständlich.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Um Ihre Frage deutlich zu beantworten: Nein, einen kompletten Haftungsausschluß kann DHL nicht ohne weiteres geltend machen.
Bei der Versandart „Paket National" kann ich im Übrigen auch einen solchen nicht erkennen.
Hier werden gewisse Haftungshöchstgrenzen etc. festgelegt, was sicherlich zulässig ist. Von einem kompletten Ausschluß der Haftung ist nicht die Rede, sondern es wird im Gegenteil gesagt, daß eine Haftung für Verlust besteht.
Eine andere Regelung – wie z.B. ein kompletter Haftungsausschluß ohne Rücksicht auf Verschulden von DHL – würde auch gegen grundsätzliche gesetzliche Regelungen verstoßen und wäre unwirksam.
Wenn es sich also nicht um sogenannte Waren handelt die vom Versand nach § 1 Abs. 2 AGB ausgeschlossen sind (Uhren, Schmuck, Geld o.ä.) dann haftet auch DHL bei Verlust.
Sie sollten daher DHL nachweislich schriftlich per Einschreiben zum Ersatz des Schadens auffordern.
Wenn DHL sich weigert sollten Sie vor Ort einen Rechtsanwalt einschalten, um gegen DHL rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de