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Cyberservices B.V. - Geld rückbuchen lassen

| 14. Juni 2011 01:00 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Mir wurde ein Betrag von 39,99 € abgebucht, für ein Sex Video, das ich ( ich nenne es mal Softwaregründen ) gar nicht anschauen konnte. Der sogenannte Plug In wurde bei meinem Laptop noch nicht installiert. Ich habe das Geld rückbuchen lassen. Nun habe ich Angst, das es wieder abgebucht wird. Von Abo stand auf dieser Seite nichts. Was kann ich tun ?

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Zunächst gehe ich mangels weiterer Angaben davon aus, dass Sie sich bei der sogenannten Anmeldung für das Probeabonnement nicht bewusst waren überhaupt ein Abonnement abzuschließen. Um sich darüber bewusst gewesen zu sein ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen hätten Sie auf der betreffenden Website nach der Preisangabenverordnung klar und deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen worden sein müssen. Daher könnten Sie das Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Neben der Kostenpflichtigkeit hätten Sie gemäß § 355 BGB ordnungsgemäß über Ihr bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Eine ordnungsgemäße Belehrung muss in ausdruckbarer Form erfolgen müssen. Dies bedeutet, dass Sie entweder per E-Mail, per Fax oder per Brief hätten darüber informiert werden müssen, dass Sie binnen Monatsfrist den Vertrag widerrufen können. Die auf solchen Abonnementsseiten verwendeten Widerrufsbelehrungen sind in der Regel unvollständig oder fehlen ganz. Daher sollten Sie neben der Anfechtung den Vertrag widerrufen.

Die Folgen von Widerruf und Anfechtung sind für Sie identisch; der Vertrag gilt als nicht geschlossen.

Ein Textbeispiel habe ich Ihnen gerne per E-Mail zukommen lassen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Bewertung des Fragestellers 16. Juni 2011 | 00:36

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ob mir der Anwalt wirklich geholfen hat, stellt sich in den nächsten Tagen heraus. Ansonsten habe ich leider 20 € umsonst gezahlt.

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Stellungnahme vom Anwalt:

Zwei Nachfragen beantwortet und ein vorformuliertes Schreiben an die Gegenseite zur Verfügung gestellt. Alles im Rahmen einer Erstberatung für 20,00 €. Wenn das nicht ausreicht ....