Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
In beiden Fällen müsste zunächst geprüft werden, ob ein Dienstleistungsvertrag überhaupt rechtswirksam geschlossen wurde, und welche Dienstleistung zugrunde liegen soll.
Oftmals ist etwa bei Vertragsschlüssen über das Internet eine Geldzahlung nicht rechtswirksam vereinbart (z.B. z.B. Entgelt wird erst nach Vertagschluß genannt oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB versteckt). Sehr häufig ist eine Widerrufsbelehrung entgegen den Behauptungen der dienstleistenden Firmen erforderlich und/oder nicht richtig erteilt worden, so daß der Vertrag noch widerrufen werden kann.
In Ihrem Fall müssten weitere Einzelheiten anhand weiterer Informationen geprüft werden. Der Umstand, daß Sie die Dienste nicht nutzen tritt eher in den Hintergrund. Es müsste geprüft werden, ob Sie die Verträge noch widerrufen oder kündigen können; weiter könnte es Sinn machen die Zahlungen gänzlich einzustellen - das müsste ebenfalls geprüft werden.
Falls Sie weiteren Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte per Email an meine oben angegebenen Kontaktdaten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.
Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt
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