Sehr geehrter Fragesteller,
Ihrer Schilderung nach, haben Sie bisher alles richtig gemacht, sofern Sie – bezogen auf die Wahrnehmung des Widerrufsrechts aus einem Fernabsatzvertrag – Verbraucher sind.
Konkret war der Verkäufer Ihnen gegenüber in Verzug hinsichtlich der Eigentumsverschaffung an dem Holzspalter, sofern Sie den Nachweis führen können, dass es keine Anrufe des Spediteurs und keine vergeblichen Auslieferungsversuche des Frachtführers gegeben hat.
Am 09.04.2014 schrieben Sie einen Widerruf auf der Grundlage der Widerrufsbegründung vom 02.04.2014. Sofern Sie die Zustellung dieses vertraglich eingeräumten Widerrufs belegen können – etwa durch einen Zeugen beim Lesen, Verschließen und Einwerfen des Briefkuverts – ist der Verkäufer mit der Rückzahlung des Kaufpreises in Verzug.
Der preisgünstigste Weg ist jetzt für Sie, einen Mahnbescheid, danach einen Vollstreckungsbescheid gegen Ihren Schuldner auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen seit Verzug und Erstattung der notwendigen Auslagen und Gebühren zu erwirken.
Das können Sie selbst durch Ausfüllen und Einreichung eines formatierten Antrags bei Ihrem zuständigen Mahngericht, entweder auf einem im Bürohandel zu erwerbenden „analogen" Antragsformular oder auch mittels eines sog. online-Mahnantrags.
Alles weitere dazu finden Sie hier:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7577727-1398326806301&Command=start
Alternativ wäre auch an eine außergerichtliche Mahnung durch eine/n Anwalt/in Ihres Vertrauens zu denken, die allerdings eine sog. Vertretungsgebühr entstehen lässt, für die Sie möglicherweise gem. § 9 RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Vorlage treten müssten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: http://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Burgmer,
herzlichen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Ich freue mich, wieder ein Licht am Horizont zu erkennen und werde Ihren Ratschlägen folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Es freut mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte. Wenn Sie mit dem Ausfüllen des Antrags für den Mahnbescheid nicht zurecht kommen, kontaktieren Sie mich einfach per Email.
Viel Erfolg!