Sehr geehrte Fragenstellerin,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich die Frage wie folgt beantworten:
Gerade in großen Unternehmen kann es vereinzelt durchaus zu Abrechnungsfehlern kommen. Hier muss allerdings anhand der Vertragsunterlagen und der Rechnungen genau geprüft werden, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt. Wenn Sie vortragen, dass Sie für die Homepage eine Trafficvolumen-Flatrate abgeschlossen haben, so dürften hierfür (für den verbrauchten Traffic) keine Kosten mehr entstehen. Und wenn Sie sicher sind, dass die Forderung nicht aus den anderen zwei Homepages resultiert, dann sollten Sie der Rechnung widersprechen. Kontaktieren Sie auch den Kundensupport und lassen sich die Rechnung erläutern. Vielleicht kann so eine Auseinandersetzung vermieden werden.
Beachten Sie bitte, dass dieser Sachverhalt sinnvoll nur mit den entsprechenden Vertragsunterlagen geprüft werden kann. Sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, übergeben Sie ihm sämtliche Unterlagen.