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Computer im Auftrag bei Ebay verkauft

| 2. Februar 2006 09:41 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

sehr geehrte damen und herren, ich möchte ihnen gerne mein anliegen schildern und hoffe, daß sie mir behilflich sein können.

ich stellte am 17.01.06 für einen bekannten bei ebay einen computer zum verkauf ein. in der beschreibung wies ich darauf hin, das ich diesen pc im auftrag verkaufe. nach auktionsende setzte sich der käufer mit mir in verbindung. ich gab ihm die telefonnummer des bekannten, da er die kaufabwicklung bzgl. des pc´s mit dem bekannten abklären sollte. nach einigen tagen bekam ich vom käufer bescheid, das er das geld überwiesen hat und den pc immer noch nicht erhalten habe. ich versuchte meinen bekannten mehrmals zu erreichen, jedoch ohne erfolg. nun möchte der käufer von mir das geld oder einen gleichwerigen pc haben, obwohl er es auf dem konto meines bekannten überwiesen hat. in wie weit bin ich hierfür haftbar zu machen? droht mir jetzt eine anzeige wegen betruges? ich war doch nur der vermittler, der nach dem auktionsende mit nichts mehr zu tun hatte! für ihre antwort danke ich ihnen im voraus

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Haftung käme nach Ihrer Schilderung nur dann in Betracht, wenn Sie tatsächlich ohne Auftrag des Bekannten gehandelt haben, also auf eigene Faust.

Wenn Sie aber tatsächlich im Auftrag des Freundes gehandelt haben und das für den Käufer erkennbar war, so muß sich der Käufer an den Verkäufer halten und sich von diesem das Geld wiederholen.

Eine Anzeige wegen Betrugs kommt aber auch gegen Sie in Betracht, sollten Sie tatsächlich in Betrügerischer Absicht den Computer bei Ebay eingestellt haben. Dafür fehlen mir hier die Informationen.





Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München

Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de

Rückfrage vom Fragesteller 2. Februar 2006 | 09:57

Hallo, ich habe den pc im guten gewissen bei ebay eingestellt. ich hatte keinerlei betrügerische absichten. ich verkaufte diesen im auftrag anhand der beschreibung des bekannten. heisst das jetzt, das ich dem käufer den kaufpreis erstatten muß???

danke für ihre antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Februar 2006 | 11:43

Nach Ihrer Schilderung haben Sie klar gemacht, dass Sie nur im Auftrag des eigentlichen verkäufers handeln. Dann müssen Sie auch nicht den Kaufpreis erstatten, weil nicht Sie der Verkäufer waren und an Sie auch nicht bezahlt wurde.

MfG

Nina Heussen
Rechtsanwältin

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