Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Auf den ersten Blick kann ich dem Kleingedruckten unter dem genannten Link entnehmen, dass eine Auszahlung der 200 € erst nach dreimonatiger aktiver Kontonutzung möglich ist, die durch die besagten fünf Buchungen von jeweils wenigstens 25 € definiert wird.
Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich jedoch lediglich fünf einzelne Buchungen. Haben Sie diese fünf Buchungen lediglich einmalig vorgenommen? Oder drei Monate lang in Folge wiederkehrend? Wenn Sie die Buchungen lediglich einmalig vorgenommen haben, könnte die verweigerte Auszahlung damit zusammenhängen bzw. gerechtfertigt sein.
Wenn es nicht daran liegen kann, möchte ich Sie bitten, mir die Ihnen bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten AGB der Bank samt sonstiger Aktionsbedingungen u.ä. zwecks näherer Prüfung zu überlassen, damit ich den Fall näher überprüfen kann. Bitte übersenden Sie mir diese per E-Mail an meine nebenstehende Adresse. Eine abschließende Einschätzung kann nämlich nur nach Einsicht in die Vertragsbedingungen erfolgen. Sodann teile ich Ihnen meine Einschätzung unter Zugrundelegung der Vertragsbedingungen mit.
Die Art und Weise der Kundeninformation bzw. des Kundenumgangs seitens Ihrer Bank ist sicherlich unbefriedigend, kann aber rechtlich leider nicht beanstandet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
[B][/B]
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