Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihre Situation ist rechtlich komplex und es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um eine vollständige und genaue Beratung zu erhalten.
2.
Allerdings kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung geben.
Grundsätzlich ist es so, dass der Halter eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung haftet, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht der Fahrer war. Im Fall von Carsharing-Diensten ist der Dienstleister der Halter des Fahrzeugs und hat daher grundsätzlich die Kosten für das Abschleppen zu tragen. Allerdings haben viele Carsharing-Dienste in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass der Nutzer die Kosten für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu tragen hat.
In Ihrem Fall scheint es so zu sein, dass das Carsharing-Unternehmen die Kosten für das Abschleppen zunächst übernommen hat und nun versucht, diese Kosten von Ihnen zurückzufordern. Ob dies rechtlich zulässig ist, hängt von den genauen Umständen des Falls und den AGB des Unternehmens ab.
3.
Die Tatsache, dass das Unternehmen Ihnen eine lange Bearbeitungszeit und eine verspätete Rechnungsstellung vorwirft, könnte möglicherweise zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Es könnte argumentiert werden, dass das Unternehmen seine Pflichten verletzt hat, indem es Ihnen nicht rechtzeitig die Möglichkeit gegeben hat, gegen den Gebührenbescheid Einspruch einzulegen.
4.
Was das Inkassounternehmen betrifft, so ist es wichtig zu wissen, dass Inkassounternehmen nur dann tätig werden dürfen, wenn eine Forderung tatsächlich besteht und der Schuldner in Verzug ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Inkassounternehmen mitteilen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen.
5.
Ob sich ein Rechtsstreit in Ihrem Fall "lohnt", hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Höhe der Forderung, der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und den Kosten, die ein solcher Streit verursachen würde. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, diese Faktoren zu bewerten und eine informierte Entscheidung zu treffen.
6.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Einschätzung ist und keine vollständige rechtliche Beratung ersetzen kann. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um eine genaue Beurteilung Ihrer Situation zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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