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Carsharing Unternehmen Miles schickt Rechnung über Abschleppkosten nach neun Monaten

26. Oktober 2023 17:28 |
Preis: 35,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

laut Miles wurde am 19.12.2022 ein Carsharing Auto abgeschleppt, welches ich zuletzt genutzt hatte. Am 27.09.2023 flog dann eine Rechnung per Mail herein, mit Kosten über 332,75 EUR inkl. 50 Euro Bearbeitungsgebühr. Nachdem ich im Internet recherchiert und einen sehr ähnlichen Fall gefunden hatte, antwortete ich, dass das Unternehmen seine Sorgfalts- sowie Nebenpflicht verletzt habe und mir ein berechtigter Einspruch verwehrt blieb, weil man die Widerspruchsfrist verstreichen ließ. Somit müsse nicht ich die Kosten übernehmen.

Als Antwort bekam ich folgendes: "Bei unserem Geschäftsmodell handelt es sich um Free Float Carsharing. Bedeutet, dass sollte ein Fahrzeug wie in Ihrem Fall lediglich umgesetzt werden, werden wir über dieses Vorkommnis nicht informiert. Des Weiteren wurde in diesem Fall direkt ein Gebührenbescheid erlassen, eine Anfrage zu den Fahrerdaten erhielten wir seitens der Bußgeldstelle/Ordnungsamt nicht. Unsere Fahrzeuge sind mit GPS ausgestattet, aus diesem Grund ist es uns möglich jeden Strafzettel, wie auch Gebührenbescheid auf deren Richtigkeit hin zu prüfen. Ebenso findet die Halterhaftung, die sich aus dem Gesetzbuch ergibt, hier Anwendung. Wie bereits erläutert, wurde der Vorwurf durch uns geprüft und anschließend bezahlt. Dennoch entschuldigen wir uns für die lange Bearbeitungszeit und würden Ihnen aus Kulanz Erlass der Bearbeitungsgebühr anbieten. Sollten Sie damit einverstanden sein, werden die Kosten umgehend erstatten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Abschleppbescheide bis zu drei Jahre nach der Durchführung durch die zuständige Behörde in Rechnung gestellt werden würden." Diese Antwort bekam ich gestern. Heute, einen Tag später, bekomme ich dann eine Nachricht von einem Inkassounternehmen, das von Miles beauftragt wurde, mit einem Betrag über 363,17 EUR (Inkassokosten plus Telefonpauschale plus Zinsen).

Muss ich den Betrag begleichen oder würde sich hier ein Rechtsstreit "lohnen"?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Eingrenzung vom Fragesteller
26. Oktober 2023 | 17:43
26. Oktober 2023 | 21:44

Antwort

von


(2320)
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihre Situation ist rechtlich komplex und es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um eine vollständige und genaue Beratung zu erhalten.


2.

Allerdings kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung geben.

Grundsätzlich ist es so, dass der Halter eines Fahrzeugs für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung haftet, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht der Fahrer war. Im Fall von Carsharing-Diensten ist der Dienstleister der Halter des Fahrzeugs und hat daher grundsätzlich die Kosten für das Abschleppen zu tragen. Allerdings haben viele Carsharing-Dienste in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt, dass der Nutzer die Kosten für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu tragen hat.
In Ihrem Fall scheint es so zu sein, dass das Carsharing-Unternehmen die Kosten für das Abschleppen zunächst übernommen hat und nun versucht, diese Kosten von Ihnen zurückzufordern. Ob dies rechtlich zulässig ist, hängt von den genauen Umständen des Falls und den AGB des Unternehmens ab.


3.

Die Tatsache, dass das Unternehmen Ihnen eine lange Bearbeitungszeit und eine verspätete Rechnungsstellung vorwirft, könnte möglicherweise zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Es könnte argumentiert werden, dass das Unternehmen seine Pflichten verletzt hat, indem es Ihnen nicht rechtzeitig die Möglichkeit gegeben hat, gegen den Gebührenbescheid Einspruch einzulegen.


4.

Was das Inkassounternehmen betrifft, so ist es wichtig zu wissen, dass Inkassounternehmen nur dann tätig werden dürfen, wenn eine Forderung tatsächlich besteht und der Schuldner in Verzug ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Inkassounternehmen mitteilen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen.


5.

Ob sich ein Rechtsstreit in Ihrem Fall "lohnt", hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Höhe der Forderung, der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und den Kosten, die ein solcher Streit verursachen würde. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, diese Faktoren zu bewerten und eine informierte Entscheidung zu treffen.


6.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Einschätzung ist und keine vollständige rechtliche Beratung ersetzen kann. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um eine genaue Beurteilung Ihrer Situation zu erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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