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Campingplatz Mietvertrag/Platzordnung

2. März 2007 13:21 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Anwalt!

Der Campingplatz-Vermieter will bei meiner Platzaufgabe, dass ich seine alten zwei (15- 20 m hohen) Tannen und eine 20 m lange Korniferenhecke fälle, die schon lange vor meiner Mietzeit auf dem Platz waren. Er beruft sich nicht auf den Mietvertrag, sondern auf die Platzordnung, die seiner Meinung nach fester Bestandteil des Mietvertrages ist. Dies steht aber nicht explizit im Mietvertrag drin. Die Überschrift des Vertrages lautet lediglich:

"Aufstellplatz - Mietvertrag
Platz-Ordnung"

ohne weiter im Mietvertrag eine Platzordnung anzusprechen.

Die Platzordnung ist als gesonderte Anlage dem Mietvertrag beigefügt.

In der Platzordnung steht: "Bei Parzellenaufgabe müssen bei Verlangen die nicht landschaftsgerechten Gehölze gerodet werden.". Sollte ich das nicht tun, wird ein "nicht unerhebliches Nutzungsentgelt je Tag berechnet" (vermutlich 16,- € pro Tag).

Das fällen der Bäume und der Hecke wird voraussichtlich 1.000 - 1.500,- € kosten.

Ist die Platzordnung für mich bindend, muß ich also auf meine Kosten seinen uralten Baumbestand roden?

Vielen Dank!

2. März 2007 | 13:45

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Platzordnung dem Mietvertrag beigefügt war und in der Überschrift des Mietvertrages erwähnt wird, ist er wohl Bestandteil des Mietvertrages.

Allerdings bietet die von Ihnen zitierte Formulierung viel Spielraum für Interpretationen. Bereits die Frage was "nicht landschaftsgerechten Gehölze" sind kann nur bei einer Besichtigung vor Ort beurteilt werden.

Ich würde darüber hinaus die Passage so auslegen, dass dies nur für nicht bei Mietbeginn sich auf dem Platz befindliche Gehölze gilt, also für solche die Sie selbst angepflanzt haben.

Ebenso kommt es darauf an wie groß die Bäume/Pflanzen waren als Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben.

Weiterhin könnten Passagen im Mietvertrag bedeutend sein, die für Sie keinen direkten Bezug zur Platzordnung haben, aber trotzem Entscheidungserheblich sind, weshalb wohl eine umfängliche Vertragsprüfung unumgänglich ist.

Darüber hinaus ist noch zu klären dass, selbst wenn Sie zur Rodung verpflichtet wären, Sie dies überhaupt dürften, da Bäume nicht ohne Grund einfach gefällt werden dürfen.

Durch die vielen Unklarheiten ist eine einfache Beantwortung Ihrer Frage daher nicht möglich.


Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage trotzdem weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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