Sehr geehrte Ratsuchende,
gern nehme ich zu Ihrem Rechtsproblem wie folgt Stellung:
Allein aus Ihrer Stellung als Mitgeigentümerin folgt nicht, dass Sie sich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zurechnen lassen müssen.
Mieteinnahmen kommen für Sie jedoch in Betracht, wenn Sie ebenfalls Vermieter der Wohnung sind und Mieteinnahmen auf Ihrem alleinigen Konto bzw. einem gemeinsamen Konto mit dem anderen Miteigentümer eingehen.
Sie müssen daher zunächst aus dem Mietvertrag heraus. das ist jedoch nur durch Vertragsänderung möglich, welcher der Mieter zustimmen muss. Weiterhin müssen die Mietzinszahlungen auf einem alleinigen Konto des anderen Miteigentümers fliessen. das zu realisieren ist nicht schwer. Zuletzt sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem anderen Miteigentümer treffen, dass diesem allein die Mieteinnahmen zustehen(sollte die Ehe scheitern, haben Sie hier natürlich ein anderes Problem, auf das nicht eingegangen werden soll).
Sollte ich Fragen übersehen haben, so nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt