Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:
Leider ist es für Sie als Bürger sehr problematisch, den Gesetzgeber zu verpflichten, ein Steuer- bzw. Abgabengesetz für CO2-Emissionen zu verabschieden bzw. auch nur eine entsprechende Gesetzesinitiative zu initiieren. Sicherlich ist Ihnen in Ihrer Ansicht zuzustimmen, dass eine zunehmende Umweltbelastung mit CO2-Emissionen zu Lasten der nachfolgenden Generationen geht und die Konsequenzen letztlich schwer zu kalkulieren sind. Jedoch kann der einzelne Bundesbürger hier juristisch hinsichtlich einer Gesetzgebungsverpflichtung wenig tun.
Der von Ihnen angesprochene Art. 20a GG
ist im Rahmen der Grundgesetzreform 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurden und statuiert den Umweltschutz seitdem als Staatsziel. Wie dieses Ziel allerdings konkret in Form von Gesetzen verfolgt wird, obliegt der Entscheidung des Gesetzgebers. Richtig ist, dass die Verantwortung auch für zukünftige Generationen durch Art. 20a GG
hervorgehoben wird und klargestellt wird, dass die natürlichen Lebensgrundlagen auch für spätere Generationen von herausregender Bedeutung sind. Jedoch, und dies ist in diesem Kontext festzustellen, besteht ein konkreter Anspruch des einzelnen Bundesbürgers auf eine bestimmte Art der Umsetzung gerade nicht. Somit sind hier keine konkreten Ansprüche auf den Erlass oder auch nur die Initiative zu einem CO2 Abgabe- bzw. Steuergesetz ersichtlich.
Hervorzuheben ist aber die Initiative der EU Kommission, die eine europaweit einheitliche CO2-Besteuerung einzuführen beabsichtigt. Hierzu gibt es auch einen geänderten Entwurf der Energie-Steuerrichtlinie (2003/96). Üblich ist in vielen EU-Staaten aktuell eine Besteuerung auf Grundlage der verbrauchten Menge einer bestimmten Energieressource. In Deutschland ist hier beispielhaft die Ökosteuer zu nennen. Die Initiative der EU-Kommission würde aber das Ziel haben, eben auch Steuern auf in die Atmosphäre entlassenes CO2 zu erheben und dies europaweit einheitlich. Allerdings müssten die EU Mitgliedsstaaten dieser Initiative einheitlich zustimmen, womit dann auch die einzelnen Staaten verpflichtet wären. Entsprechend schwierig wird die Umsetzung einer einheitlichen CO2-Steuer in der EU sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich darauf, dass diese Plattform nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
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