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CO2-Belastung - Verursacherprinzip - Forderung nach einer Abgabe

| 29. Oktober 2011 09:11 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kevin Winkler

Frage bei Frag-einen-Anwalt.de

29.10.2011

Als Vater von drei Kindern, die mit ihren Gleichaltrigen die Konsequenzen des sich wandelnden Klimas erleben werden, möchte ich erreichen, dass in Deutschland eine Abgabe oder Steuer für Kohlendioxid-Emissionen eingeführt wird. Eine solche Abgabe stellt einen Anreiz dar, Ausstöße zu vermeiden und sieht Kohlendioxid als Schadstoff, der nach dem Verursacherprinzip zu behandeln ist. Ähnliche Steuerungsinstrumente existieren in anderen Staaten. Es geht hierbei also auch um das Prinzip der Generationengerechtigkeit (vgl. Art. 20a GG ).

Welche rechtlichen Schritten kann ich Ihres Erachtens über eine Petition hinaus nehmen (eine solche habe ich 2009 bereits beim Deutschen Bundestag eingereicht – die Antwort steht noch aus, aber ich bin diesbezüglich eher pessimistisch)? Eine Verfassungsbeschwerde dürfte nicht viel Erfolg haben (ich möchte eigentlich auch solche weitreichenden Aktionen vermeiden, wenn möglich) – oder vielleicht doch, wenn ich im Namen meiner Kinder spreche, die hauptsächlich betroffen sind? Oder gibt es andere Wege, die Frage juristisch zu thematisieren? Ich argumentiere, dass hier ein Schadstoff trotz besserem Wissen und gegenläufigen Möglichkeiten die kommenden Generationen über vertretbare Maßstäbe belastet.

Da ich mir vorstellen kann, dass mein Anliegen bei vielen auch auf Ablehnung stößt, hier noch eine Bitte: Bitte antworten Sie nur, wenn Sie diesem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:

Leider ist es für Sie als Bürger sehr problematisch, den Gesetzgeber zu verpflichten, ein Steuer- bzw. Abgabengesetz für CO2-Emissionen zu verabschieden bzw. auch nur eine entsprechende Gesetzesinitiative zu initiieren. Sicherlich ist Ihnen in Ihrer Ansicht zuzustimmen, dass eine zunehmende Umweltbelastung mit CO2-Emissionen zu Lasten der nachfolgenden Generationen geht und die Konsequenzen letztlich schwer zu kalkulieren sind. Jedoch kann der einzelne Bundesbürger hier juristisch hinsichtlich einer Gesetzgebungsverpflichtung wenig tun.
Der von Ihnen angesprochene Art. 20a GG ist im Rahmen der Grundgesetzreform 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurden und statuiert den Umweltschutz seitdem als Staatsziel. Wie dieses Ziel allerdings konkret in Form von Gesetzen verfolgt wird, obliegt der Entscheidung des Gesetzgebers. Richtig ist, dass die Verantwortung auch für zukünftige Generationen durch Art. 20a GG hervorgehoben wird und klargestellt wird, dass die natürlichen Lebensgrundlagen auch für spätere Generationen von herausregender Bedeutung sind. Jedoch, und dies ist in diesem Kontext festzustellen, besteht ein konkreter Anspruch des einzelnen Bundesbürgers auf eine bestimmte Art der Umsetzung gerade nicht. Somit sind hier keine konkreten Ansprüche auf den Erlass oder auch nur die Initiative zu einem CO2 Abgabe- bzw. Steuergesetz ersichtlich.

Hervorzuheben ist aber die Initiative der EU Kommission, die eine europaweit einheitliche CO2-Besteuerung einzuführen beabsichtigt. Hierzu gibt es auch einen geänderten Entwurf der Energie-Steuerrichtlinie (2003/96). Üblich ist in vielen EU-Staaten aktuell eine Besteuerung auf Grundlage der verbrauchten Menge einer bestimmten Energieressource. In Deutschland ist hier beispielhaft die Ökosteuer zu nennen. Die Initiative der EU-Kommission würde aber das Ziel haben, eben auch Steuern auf in die Atmosphäre entlassenes CO2 zu erheben und dies europaweit einheitlich. Allerdings müssten die EU Mitgliedsstaaten dieser Initiative einheitlich zustimmen, womit dann auch die einzelnen Staaten verpflichtet wären. Entsprechend schwierig wird die Umsetzung einer einheitlichen CO2-Steuer in der EU sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich darauf, dass diese Plattform nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Bewertung des Fragestellers 1. November 2011 | 16:27

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