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Bußgeld wegen ebay-Schwarzarbeit

21. Dezember 2007 21:29 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Ist das Bußgeld wegen eBay-Handels ohne Gewerbeanmeldung gerechtfertigt und handelt es sich um Schwarzarbeit?

Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht auf eBay verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss dieses anmelden. Es ist grundsätzlich unerheblich, ob Sie als gewerblicher oder privater Verkäufer auftreten. Das Bußgeld kann gerechtfertigt sein, jedoch gibt es Ermessensspielräume, die von mehreren Faktoren abhängen. Es ist möglich, mit der Behörde zu verhandeln.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor einigen Tagen von der Stadt, genauer gesagt vom Amt für öffentliche Sicherheit etc. Abt. Bekämpfung der Schwarzarbeit, ein Bußgeld in Höhe von 5000€ angekündigt bekommen, wegen ebay-Handels ohne Gewerbeanmeldung.
Ich soll angeblich einen Umsatz, in den letzten Jahren ab 2004, von ca. 10.000€ gemacht haben, wobei der Gewinn(lt. meinen Berechnungen) mit nur ca. 7% beziffert werden kann.
Die ebay-Verkäufe waren hauptsächlich Verkäufe von Tickets als normale-, sowie auch als Fest-, und/oder Powerauktionen.
Ich habe das Ganze nur nebebei betrieben ca. 1/2 h am Tag, gehe ansonsten einer normalen Tätigkeit nach. Auch war ich bei ebay nicht als Gewerblicher Verkäufer angemeldet.
Meine kpl. Ebay-Daten wurden der Behörde von ebay freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Ich frage mich nun ob dieses extreme Bußgeld überhaupt berechtigt ist und ob es sich dabei tätsächlich um Schwarzarbeit handelt.

Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell ist es unerheblich, ob Sie als gewerblicher oder privater Verkäufer aufgetreten sind. Vielmehr kommt es auf die tatsächlichen Gegebenheiten an.

Da Sie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig waren, haben Sie ein Gewerbe ausgeübt, dass Sie auch hätten anmelden müssen.

Bezüglich des Bußgeldes sind jedoch stets Ermessensspielräume gegeben, da viele Faktoren entscheidend sind (Höhe des Gewinns, Vorstrafen, persönliche Umstände). Hier kann man sicher noch mit dem Sachbearbeiter reden.

Falls Sie hierzu rechtliche Hilfe benötigen, würde ich mich über eine Beauftragung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter




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