Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es besteht die Gefahr, dass Sie als Anbieter der App zumindest als sogenannter mittelbarer Störer in Anspruch genommen werden, wenn über die App auf der Seite befindliches rechtsverletzendes oder jugendschutz-relevantes Material angezeigt wird (selbst ein Link kann hierfür ausreichen, vgl. z.B. VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10
). Denn die App ermöglicht und erleichtert dem Nutzer den direkten Zugriff auf diese Seite. Insofern unterscheidet sich die App auch von einem klassischen Browser, der ja auf keine bestimmten Seiten festgelegt ist.
Da Ihnen bekannt ist, dass zumindest zweifelhaftes Material auf der Seite vorhanden ist, wird man Ihnen ggf. auch ein Verschulden unterstellen können. Zumindest aber können verschuldensunabhängige Unterlassungsansprüche einschlägig sein.
Hiervon können Sie sich auch nicht durch einen "Disclaimer" komplett freizeichnen. Wollen Sie das Risiko dennoch eingehen, sollten Sie aber auf jeden Fall klarstellen, dass es sich um fremde Inhalte handelt, auf die Sie keinen Einfluss haben und die Sie sich auch nicht zu Eigen machen, sondern nur den Zugriff hierauf erleichtern.
Im Übrigen sind auch die Rechte des Seitenbetreibers und der Nutzer an den Inhalten und Daten zu beachten, hier müsste die Zulässigkeit Ihres Vorhaben insbesondere unter Beachtung des BDSG und des UrhG geprüft werden.
Webseiten, die auf dem BPjM-Index stehen, werden nicht offiziell veröffentlicht. Dies begegnet zwar seit längerem Kritik und hat unlängst dazu geführt, dass die entsprechende Liste "geleakt" wurde - eine offizielle Veröffentlichung wird aber vom BPjM unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz abgelehnt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 05.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre Antwort. Zwei Unklarheiten ergeben sich für mich allerdings noch daraus; ich hoffe, dass Sie mir hier nochmals weiterhelfen können:
1) Hätte ein Unterlassungsanspruch - außer, dass ich die App nicht mehr anbieten darf/sollte - noch weitere Folgen, wie z.B. Geldstrafe/-gebühr?
2) Es gibt auf der Webseite einen Modus, in welchem "nur" jugendfreie Inhalte angezeigt werden. "Nur" bedeutet, dass die Community der Webseite diese Bewertung (ob jugendfrei oder nicht) über jedes einzelne Bild selbst vornimmt. Dies funktioniert in der Praxis ganz gut und die meisten Bilder sind in diesem Modus tatsächlich jugendfrei, aber eben nicht ausnahmslos alle. Wenn ich in der App nur solche Bilder anzeigen würde, wäre ich wenigstens in Bezug auf den Jugendschutz auf der sicheren/sichereren Seite?
Besten Dank und Grüße!
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Zwar sind auch Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen, wenn Ihnen ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Aufgrund der rechtlich noch weitgehend ungeklärten Grauzone halte ich die Durchsetzung solcher Ansprüche aber eher für unwahrscheinlich.
Wenn Sie diesen jugendfreien Modus nutzen, dürfte Ihnen kaum ein Vorwurf zu machen sein - zumindest solange, bis Sie tatsächliche Kenntnis von einem Rechtsverstoss erlangen sollten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen