Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das haben Sie richtig gelesen. Die 2. Tag trat zudem nach Ablauf der Tilgung ein
- es kommt auf den Zeitpunkt der Rechtskraft an.
Also, ja 1. Tat ist getilgt - ABER: manchesmal wird es vergessen, daher unbedingt noch einmal vorher bei der Staatsanwaltschaft nachfragen (am besten schriftlich).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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