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Bundeszentralregister Tilgungsfrist Strafbefehl

21. August 2023 22:18 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

Ich habe im Juni 2017 einen Strafbefehl unter 90 Tagessätzen erhalten wegen Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss. Im Juli 2022 habe ich einen weiteren Strafbefehl unter 90 Tagessätzen wegen Sachbeschädigung erhalten. Meine Frage ist jetzt ob die erste Verurteilung noch im Bundeszentralregister eingetragen ist. Nach meinen Recherchen müsste sie getilgt worden sein, da die zweite Strafe auch nur eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen ist. Trifft das so zu? Ich brauche diese info für ein Visum.

"§ 46
Länge der Tilgungsfrist
(1) Die Tilgungsfrist beträgt

1. fünf Jahre

bei Verurteilungen
a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,"

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das haben Sie richtig gelesen. Die 2. Tag trat zudem nach Ablauf der Tilgung ein
- es kommt auf den Zeitpunkt der Rechtskraft an.

Also, ja 1. Tat ist getilgt - ABER: manchesmal wird es vergessen, daher unbedingt noch einmal vorher bei der Staatsanwaltschaft nachfragen (am besten schriftlich).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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