Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
eigentlich haftet der Mieter für die Mietzahlungen, Nebenkosten usw. Dies ist so in den Mietverträgen geregelt.
Um eine weitere Sicherheit für den Vermieter zu schaffen, wird bei Verlangen des Vermieters teilweise ein Bürge gestellt. Dieser Bürge haftet dann ebenfalls (neben dem Mieter) für die o.g. Zahlungen.
Der Bürge kann im Regelfall aber erst in Anspruch genommen werden, wenn vorher gegen den eigentlichen Mieter vorgegangen (geklagt) worden ist.
Auf diese "Einrede" kann verzichtet werden (siehe §773 BGB
), sodass eine vorherige Inanspruchnahme des Mieters nicht erforderlich ist.
Ich hoffe, meine Ausführungen waren Ihnen eine Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
E. Korkmaz
Rechtsanwalt
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