Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 08.01.2019 einen Flug von Berlin nach Reykjavik (05.-09.02.2019) mit Hotelaufenthalt für 2 Personen über opodo gebucht und eine Bestätigung mit allen korrekten Angaben erhalten. Am 11.01. habe ich eine Bestätigung der Fluggesellschaft WOWair erhalten, in der nur ein Name korrekt war und statt mir ein völlig anderer Name auftauchte. Eine Rückfrage bei WOWair (nur per email möglich, Hotline war damit überfordert) ergab, dass diese die Namen so vom Reisebüro erhalten hätten und mich eine Änderung, trotz vorgelegter Buchungsbestätigung, ca. 230 Br. Pfund kosten würde. Eine Neubuchung des Fluges wäre derzeit noch deutlich günstiger (ca. EUR 120,-).
Opodo reagiert nicht auf emails (trotz Eingangsbestätigung) und 2 Versuche auf der Telefonhotline wurden nach jeweils ca. 45 Minuten ergebnisloser Wartezeit abgebrochen. Auch auf meinen Einspruch bei paypal, über die die Zahlung erfolgte und der ebenfalls per Mail an opodo ging erfolgte keine Reaktion. Leider ist das Netz voll von Beschwerden über diesen Anbieter, wie ich im Nachhinein feststellen musste.
Ich werde opodo heute noch ein Einschreiben schicken mit der Aufforderung mir kurzfristig Tickets mit den korrekten Namen zukommen zu lassen.
Das Problem ist nun der Zeitfaktor. Wie lange kann/muss ich warten, bis ich umbuche oder ein neues Ticket kaufe (was wäre besser?) und habe ich realistische Chancen diese Kosten hinterher zurückzuerhalten? Was wäre wenn ich ein neues Ticket kaufe und opodo plötzlich doch kurz vor Reiseantritt eine Umbuchung des bestehenden Tickets erwirkt? Ich bin relativ ratlos und mir läuft die Zeit davon...
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie handeln zunächst richtig, wenn Sie opodo ein Einschreiben mit Fristsetzung zukommen lassen.
Da die Zeit drängt, sollte hier eine Frist von 7 Tagen ausreichend aber wohl auch notwendig sein.
Ist diese Frist abgelaufen, so sollten Sie ein neues Ticket buchen bzw. den Weg gehen, der die geringeren Kosten verursacht, damit Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen.
Die Kosten können Sie dann opodo in Rechnung stellen.
Dies sollte zunächst außergerichtlich geschehen mit Fristsetzung.
Nach möglicherweise erfolgloser Fristsetzung sollten Sie sich dann anwaltliche Hilfe holen und die Forderung durchsetzen. Hierfür sehe ich gute Erfolgschancen, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie tatsächlich die korrekten Namen angegeben haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk Fachanwältin für Familienrecht