Sehr geehrter Fragesteller,
die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird halte ich nach Ihrer Schilderung für relativ hoch, da die Grenze für geringe Mengen Kokain bei 0,3 g liegt. Daher müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Sollten Sie allerdings einen Anhörungsbogen oder einen Termin zur Anhörung erhalten, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der kann Akteneinsicht nehmen und dann die entsprechenden Schritte einleiten um das Verfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.
Unabhängig davon gilt bei strafrechtlichen Vorwürfen: Keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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10. Juni 2023
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23:13
Antwort
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