Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei vorgenanntem Forum um das battlenet handelt.
Grundsätzlich kann Blizzard derartiges im Rahmen seiner AGBs mit dem Kunden ausbedingen. Eine Möglichkeit, seine Agbs zu ändern hat sich Blizzard in § 8.1 seiner Nutzungsbedingungen vorbehalten.
Jedoch muss eine derartige Klauseländerung auch zulässig sein. Die Zulässigkeit einer derartigen Klausel ist im Wege einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln. Auf der einen Seite stehen die in § 13 Abs. 6 TMG
ausformulierten Datenschutzinteressen des Forenbenutzers, auf der anderen Seite das Interesse des Forenbetreibers daran, dass es auf der von ihm bereitgestellten Plattform nicht zu Straftaten (Beleidigungen) durch sog. Trolle kommt. Für solche Delikte ist nämlich jedenfalls zivilrechtlich der Betreiber in Haftung zu nehmen, wenn er seinen Überwachungspflichten nicht nachkommt. Durch eine Demaskierung dieser Trolle fällt es auch einem Beleidigten leichter, gegen diesen Anzeige zu erstatten. Bliebe dieser weiterhin anonym, müsse über von Blizzard gespeicherte Verbindungsdaten die Identität offen gelegt werden, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Die hierzu heranzuziehenden Daten sind was ihre Speicherung betrifft wiederum bedenklich und daher nicht verwertbar.
Welche der aufgezeigten Interessen schwerer wiegen, wurde in diesem kokreten Fall noch nicht durch ein Gericht entschieden. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass die Datenschutzinteressen des Nutzers schwerer wiegen, als die finanziellen Interessen (denn um diese geht es, wenn Blizzard füür Rechtsverletzungen in seinen Foren haften muss) eines ohnehin sehr erfolgreichen Unternehmens. Dies wird allerdings möglicherweise gerichtlich auszufechten sein.
Ich hoffe ich habe Ihnen mit meiner vorläufigen Einschätzung einen kleinen Überblick verschafft, und rege dazu an, bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für ihre Antwort.
Folgende Fragen haben sie allerdings nicht beantwortet:
"Gibt es sonst noch rechtliche Vorschriften, gegen die Blizzard hier verstößt? Hat der Datenschutzbeauftrage der BRD hier rechtliche Möglichkeiten gegen Blizzard?"
Desweiteren habe ich noch eine Verständnisfrage: Sie schreiben "Für solche Delikte ist nämlich jedenfalls zivilrechtlich der Betreiber in Haftung zu nehmen, wenn er seinen Überwachungspflichten nicht nachkommt. Durch eine Demaskierung dieser Trolle fällt es auch einem Beleidigten leichter, gegen diesen Anzeige zu erstatten. Bliebe dieser weiterhin anonym, müsse über von Blizzard gespeicherte Verbindungsdaten die Identität offen gelegt werden, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Die hierzu heranzuziehenden Daten sind was ihre Speicherung betrifft wiederum bedenklich und daher nicht verwertbar."
Nun ist aus einem Vor- und Nachnamen allerdings auch nicht der eigentliche Forennutzer unbedingt zu erkennen. Alleine viele z.B. Martin Müller es in Deutschland gibt. Desweiteren weiß man nicht, ob der Nutzer aus Deutschland, Österreich, Schweiz kommt. Also ist dies als Ausrede unsinnig. Desweiteren kann man in den Foren ja nur schreiben, wenn man Kunde bei Blizzard ist, also über einen aktiven Spielaccount verfügt. Somit liegen dem Unternehmen die Daten vor. Hierbei spielt ein keine Rolle, ob man im Forenpost den Name steht oder ein Pseudonym. Für Blizzard ist der Störer immer ermittelbar und Blizzard braucht nicht "Die hierzu heranzuziehenden Daten sind was ihre Speicherung betrifft wiederum bedenklich und daher nicht verwertbar."
Vielen Dank für ihre Antwort der Nachfrage.
Sehr geehrter Ratsuchender,
was sonstige rechtliche Vorschriften betrifft, gegen die Blizzard verstoßen könnte, so wäre dies das dem BDSG zugrundeliegenden Anonymisierungs- bzw, Pseudonymisierungsgebot. Dieses besagt, dass Daten zu anonymisieren bzw. pseudonymisieren sind, soweit eine Verarbeitung des tatsächlichen Namens nicht erforderlich ist. Dies dürfte hier gegeben sein. Was konkrete Rechtsvorschriften betrifft, so dürfte hier ausschließlich § 13 Abs. 6 TMG
einschlägig sein, da der Grundsatz gilt, dass die speziellere Regelung Vorang gegenüber der allgemeineren Regelung hat. Das BDSG ist so eine Art "Grundgesetz" des Datenschutzrechts. Demgegenüber regelt das TMG spezielle datenschutzrechtliche Sachverhalte. Daher geht die spezielle Regelung des TMG den allgemeinen Regelungen des BDSG vor.
Was den Rechtschutz gegen das Vorgehen von Blizzard betrifft, so würde ich mich an Ihrer Stelle an die nächste Verbraucherschutzzentrale wenden. Diese ist befugt, gegenüber Blizzard eine Beanstandung auszusprechen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz betrifft, so ist dieser für die Überwachung der öffentlichen Stellen zuständig.
Was das von Ihnen aufgeführte Argument der Vereinfachung der Verfolgung durch die von Trollen Beleidigten betrifft, so halte ich dieses auch nicht für stichhaltig. Ich wollte damit nur ein mögliches Argument in der Abwägung der Interessen von Blizzard mit den Interessen der Betroffenen aufführen. Auch ich bin der Meinung, dass dieses Argument im Verhältnis zu den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen zu vernachlässigen ist.
Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen damit beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rchtsanwalt