Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der hier erteilten Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zunächst empfehle ich, umgehend einen versierten Kollegen mit der Vertretung Ihres Mannes zu beauftragen. Ohne Anwalt werden Sie keine Chance haben, überhaupt über ein Absehen vom Fahrverbot mit dem Richter zu diskutieren! Der Kollege wird dann Akteneinsicht beantragen und sicher auch die Diskrepanzen hinsichtlich Tag und Geldstrafe erklären können (evtl. handelt es sich hier um eine zweite Ordnungswidrigkeit). Der Bußgeldkatalog sieht hier eine Strafe von 375 EUR, 4 Punkten in Flensburg und ein 3-monatiges Fahrverbot vor.
Fahrverbot: Ob jemand gefährdet wurde oder nicht, ist nicht von Belang. Das Fallenlassen eines Fahrverbotes gestaltet sich erfahrungsgemäß besonders schwierig: Hier müssen schon erhebliche existenzbedrohende Einschnitte zu befürchten sein, damit der Richter vom Fahrverbot absieht. Die Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern ist hier sehr uneinheitlich.
Daher nochmals mein Rat: suchen Sie umgehend einen RA auf und beanftragen Sie diesen mit der Vertretung Ihres Mannes. Soweit sich der Tatort in angemessener Nähe meiner Kanzlei befindet, bin ich gerne zur Übernahme bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Trögl
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Trögl
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es handelt sich definitiv nicht um eine zweite Überschreitung. Ich habe schon bei einem Anwalt angefragt, er verlangt Gebühren in Höhe von fast 600 €. Das Geld haben wir nicht, da wir Schulden abbezahlen müssen die aus der Arbeitslosenzeit entstanden sind.
Das Vergehen war in Thüringen und wir sind wohnhaft in Oberfranken.
Was ist mit dem Termin gemeint, der vom Gericht anberaumt wird? Wielange kann man so ein Fahrverbot den herauszögern? Ist es denn möglich, dass die Strafe aufgrund den Widerspruches gesenkt wurde? Ist auch das Amtsgericht wegen dem Fahrverbot zuständig oder muss ich mich woanders hinwenden?
Vielen vielen Dank!
reichlich viel Punkte für eine einmalige Nachfrage, aber ich will mal nicht so sein :-)
Die Anwaltskosten stellen das übliche Maß dar. Mit Termin ist ein Verhandlungstermin gemeint, in dem Ihr Mann geladen wird und in dem dann über das Strafmaß entschieden wird. Hier werden also "die Weichen" für das Fahrverbot gestellt. Soweit gegen Ihren Mann in den letzten 12 Monaten kein Fahrverbot verhängt wurde, kann er den Antritt um vier Monate ab Rechtskraft des Bussgeldbescheides hinauszögern. Er kann auch gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde einlagen, auch dann gewinnt er Zeit.
Dass die Strafe aufgrund des Einspruches gesenkt wurde, halte ich für unmöglich, evtl. hängt das mit Meßtoleranzen zusammen. Für das Fahrverbot ist das Amtsgericht zuständig, dort müssen Sie auch die Anhaltspunkte vortragen, die es rechtlfertigen würden, von einem Fahrverbot abzusehen. Unter Umständen benötigen Sie hier eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass konkret eine Kündigung droht, falls sein Fahrverbot verhängt wird. Thürigen ist da meines Wissens etwas großzügiger wie die Bayern.
Viel Erfolg ...
Bernhard Trögl
Rechtsanwalt