Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Das Fahrverbot wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" ist in § 4 Abs. BKatV geregelt:
"Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzulegen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht,wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht."
2.
Wenn Ihnen im aktuellen Fall eine Geschwindigkeitsüberschreitung um "nur" 23 km/h vorgeworfen wird, ist ein Regelfall für ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung daher NICHT gegeben.
Sie sollten deshalb gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann
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