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Bfa für selbstständige Lehrer/Hartz IV Antrag

22. Mai 2010 21:11 |
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Sozialversicherungsrecht


Hintergrund: Habe zwei Versicherungsnummern aus eine früheren sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bekommen. Danach habe ich mich als Lehrer selbstständig gemacht und habe einen dritten Versicherungsnummer bekommen. Ich habe meine Tätigkeit als geringfügig angemeldet, bin es aber eventuell inzwischen nicht mehr. Habe mehrere Auftraggeber. Muss jetzt den Hartz IV beantragen. Bin Ausländer.

Frage: Was ist der Definition von Lehrer in diesen Zusammenhang? (Es geht um § 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 des Sozialgesetzbuchs - Sechtes Buch (SGB VI)

Frage: Wie wird es bewiesen, daß man als Lehrer selbstständig tätig ist (und nicht als etwas anders)?

Frage: Was ist wenn man anderen selbstständige Tätigkeiten macht, die nicht darunter fallen? Sind sie auch pflichtversichert oder kann man sie getrennt berechnen? Zum Beispiel: Bei Übersetzungen, Prüfungsaufsicht, Korrektur, Texterfassungen oder Konversationkurse.

Frage: Wenn ich den Hartz IV beantrage, kann ich demnächst eine Rechnung von der Bfa erwarten?

Frage: Was passiert wenn ich der Rechnung nicht bezahlen kann? Kann ich auf mein Anspruch auf Rente verzichten (z.B. wenn ich Deutschland verlasse?)

Frage: Im Hartz IV Antrag: wie sollte ich den Hauptantrag Abschnitt 8e und der Anlage SV Abschnitt 4 ausfüllen um möglichst wenig Probleme zu bekommen?

Frage: Für die Tätigkeiten die nicht als Lehrer bezeichnet werden müssen, hätte ich mich als Gewerbe anmelden müssen? Bekäme ich da evtl. rückwirkind eine Gewerbesteuerrechnung?

Frage: Gibt es eine Verjähung bei der Rentenvesicherung bzw Gewerbesteuer?

Vielen Dank

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