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Bewerbung bei Gemeinde, Stelle ja aber nur Personalpool, ohne Vertrag

| 12. März 2015 21:00 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Lucia König

Guten Abend,

ich hatte mich bei der Gemeinde S. auf die Stellenausschreibung Vertretungspool- Raumpflege.


In meiner Bewerbung gab ich meine Schwerbehinderung an.

Einige Wochen später fragte ich telefonisch als "möglicher (neuer) Bewerber an".

Beworben hattte ich mich zu der Zeit schon, ohne Rückmeldung. Telefonisch gab es sinngemäß die Auskunft "kein geeigneter Bewerber zur Zeit, Stelle(n) noch frei"

In der Ausschreibung stand unter anderem, dass Bewebrungen nicht beantwortet werden wenn nicht geeignet, Bewerbungen werden vernichtet.

Ich(der sich ja schon beworben hatte) fragte nach, ob eine Vorstellung noch erfolgen würde.

Darauf erhielt ich einen Bewerberbogen, dieser wäre angeblich nötig zur "Bearbeitung des Personalfall und zur Aufnahme in den Vertretungspool"

Es wurde kurzfristige Einsätze in Aussicht gestellt, ein Vertrag war nicht vorgesehen, da dieser erst zu Beginn der Aushilfe-Tätigkeit geschlossen wird.

Zur Aufnahme und der Abrechnung ist unteranderem Handynummer( für die schnelle Erreichbarkeit) und Daten wie Personendaten,
Anschrift
Mehrfach beschäftigt

Angaben zur Beschäftigung bei der Gemeinde S.

Personalbogen
Eintritt am

Bankkonto
usw.

Checkliste

Angaben Krankenkasse
Status bei Beginn der Beschäftigung (von der ich heute noch nicht weiß, ob bzw. wann ich zum Einsatz komme)

Weitere Tätigkeiten.


Ich teilte mit, dass ich diese Tätigkeitsangaben gern zum Vertragsabschluss mitbringe, denn nur dann bin bzw. werde ich Personal .

Nun Teilte man mir von Seiten der Gemeinde S. mit, ob ich noch den Bogen ausfüllen will, sonst werden Meine Daten vernichtet.


Ich frage mich nun was ich davon halten soll, oder auch wie das ganze zu bewerten ist.

Ist es üblich diese Art Verträge zu schließen? bzw. es waren ja nur Personalbögen/Checklisten

Eine Einladung zur Vorstellung hat es nie gegeben.




Stellenausschreibung war so:
Gemeinde...
sucht Raumpflegerinnen/Raumpfleger für jeweils zeitlich
befristete Aushilfstätigkeiten nach Bedarf in den kommunalen Einrichtungen.

Die jeweils befristeten Beschäftigungsverhältnisse
richten sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst(TVöD).
Die kommunalen Einrichtungen sind:

das Rathaus

das Jugendzentrum

die Grundschulen

die Kindergärten

die Bibliothek und die Sozialstation

der Bauhof und die Kläranlage

die Dorfgemeinschaftshäuser

die Feuerwehren

das Land...haus
Ihr Anforderungsprofil:
o
Zuverlässigkeit
o
hohe Einsatzbereitschaft
o
Belastbarkeit, selbständiges Arbeiten
o
Flexibilität (Kurzfristige Einsatzmöglichkeit)
o
Teamfähigkeit
Bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen werden Schwerbehinderte bevorzugt
berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen
Unterlagen bitte an die
Gemeinde ...

Bitte reichen Sie keine Originale, sondern nur Kopien ohne Bewerbungsmappen ein,die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Rückfragen telefonisch an Herrn M...

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Ihre Frage zur Bewertung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich wie folgt:
Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei den Ihnen zugeschickten Unterlagen weder um Bewerbungs - noch um Vertragsunterlagen.
Das Zusenden der Unterlagen bzw. des Personalbogens/Checkliste dient lediglich dem Zweck, Ihnen aufgrund Ihrer Bewerbung die Möglichkeit zu geben, sich in die Liste des Vertretungspools eintragen zu lassen.
Nur bei Zusendung der von Ihnen ausgefüllten Unterlagen, wozu auch die Angabe weiterer Tätigkeiten gehört, ist die Gemeinde S.bereit , Sie in die Liste des Vertretungspools eintragen. Damit würden Sie aber erst m ö g l i c h e r z u k ü n f t i g e r Vertragspartner der Gemeinde S. Durch die bloße Aufnahme in die Liste soll noch kein Beschäftigungsverhältnis begründet werden. Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis käme erst zustande, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein konkreter Bedarfsfall - ausgelöst beispielsweise durch Urlaubsabwesenheit/Schwangerschaft - eintritt u n d Sie dann ein schriftliches Angebot der Gemeinde zum konkreten Einsatz erhielten und dies auch schriftlich annähmen.
Es ist davon auszugehen, dass ein Vorstellungsgespräch - falls überhaupt von der Gemeinde geplant - erst bei Eintritt dieses Bedarfsfalles stattfinden würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben.
Falls Sie noch Interesse an der Eintragung in die Liste des Vertretungspools haben und im Einzelnen Unklarheiten bezüglich des korrekten Ausfüllen der Bögen bestehen, rate ich Ihnen, sich noch einmal mit Herrn M. in Verbindung zu setzten und telefonisch um Hilfe zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia König
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 20. August 2015 | 13:41

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