Bewerbung bei Polizei trotz Ordnungswidrigkeit
05.08.2014 00:00
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich zur Zeit mitten in einem Bewerbungsverfahren bei der Polizei BW.
Ich habe den Auswahltest bestanden und habe eine vorläufige direkte Zusage erhalten.
Die ärztliche Untersuchung steht noch aus, sowie Übersendung des Führungszeugnisses Belegart 0.
Allerdings habe ich in dem Bewerbungsbogen die Frage nach einem schonmal erteilten Fahrverbot bzw. Ermittlungsverfahren etc. verneint.
Tatsache ist, dass ich vor ungefähr genau 10 Jahren wegen einer Ordnungswidrigkeit in RLP ein Bußgeldverfahren über 250 EUR, plus 4 Punkte, plus 1 Monat Fahrverbot bekommen habe.
Damals wurde ich unglücklicherweise beim Autofahren unter Cannabiseinfluss erwischt.
Nach 2 Drogenscreenings, die beide gut ausgingen und einem Gespräch mit einer Psychologin war die Sache vorüber.
Auch kam zwischendurch ein kurzes Schreiben von der Staatsanwaltschaft dass " das Verfahren wegen der strafbaren Handlung eingestellt ist und wegen der noch offen stehenden Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben wurde..."
Im Verkehrszentralregister wurde dies mit einem Eingangsdatum 2004 und einem Tilgungsdatum 2006 aufgeführt. Mittlerweile sind alle Eintragungen aus dem VZR gestrichen.
Ich habe die Angabe deshalb verneint, da ich befürchtete, das diese Information vorzeitig zu meinem Ausschluss führen würden.
In den Informationen der Polizei auf deren Homepages steht, dass Angaben zu Verkehrsdelikten und Vorstrafen etc (...) "Ebenso ... eine Vorgeschichte im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum nicht mit dem Polizeiberuf vereinbar.." seien und sofort zur Ausscheidung aus dem Bewerbungsverfahren führen würden. Ebenso allerdings auch die Falsch-oder Nichtangabe hierzu.
Im Vorstellungsgespräch beim Einstellungstest kam dieses Thema überhaupt nicht zur Sprache.
Nun habe ich Sorgen, dass mir dies jetzt im letzten Abschnitt in diesem Bewerbungsverfahren (oder vielleicht sogar noch später), zum Verhängnis wird und ich abgelehnt werde. Womöglich nicht mal mit der Chance mich zu rechtfertigen.
Ich habe keine Ahnung inwieweit und wie lange solche Informationen für Behörden wie die Polzei noch nachvollziehbar sind.
Wie sollte ich mich am Besten verhalten? Es kann doch nicht sein, dass so eine kleine Sache, die zudem fast ein Jahrzehnt zurückliegt, ein so großes Hindernis darstellt.
Viele Grüße
Charlie B.