Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne den Grund des Widerrufs zu kennen, ist eine rechtliche Beurteilung kaum möglich. Grundsätzlich sollte binnen einer Woche gegen den Beschluss des Bewährungswiderrufs das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Nach Akteneinsicht, die von einem Kollegen bereits beantragt wurde, kann dann eine entsprechende Begründung erfolgen. Ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage, die oft auch die regelmäßige Mitteilung des Aufenthalts/Wohnsitzes beinhaltet, kann einen solchen Widerruf begründen. Dies kann im Falle Ihres Mannes der Grund sein, wenn die entsprechende Mitteilung das Gericht nicht erreicht hat. Solche Schreiben sollte man immer nachweisen können, etwa vorab per Telefax senden oder gegebenenfalls mit Zeugen in den Hausbriefkasten des Gerichts werfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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