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Betrugs Mail / Kreditkarte

11. Februar 2025 17:46 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


18:55

Hallo,
ich bin leider auf eine gefakte Email rein gefallen und habe mit meiner Sparkassen Debitkarte ( mit Visa- Funktion ) 1400 Euro an ein " Restaurant " in Dubai überwiesen. Ich habe bei dieser Transaktion die 3 stellige Sicherheitsnummer auf der Rückseite meiner Karte eingegeben. Das ganze war auf einem
Sonntag. Am Montag war der Betrag auf meinem Konto vorgemerkt aber noch nicht gebucht. Ich habe gleich morgens mit meiner Bank telefoniert, ihr die Sachlage erklärt und gebeten, dass diese Zahlung verhindert wird.
Die Bank konnte wohl nichts gegen das Abbuchen machen.
Eine Strafanzeige habe ich gegen Unbekannt gestellt und auch eine Reklamation des Beitrages bei der Bank gestellt, diese wurde mir aber abgelehnt, da ich durch die Eingabe der Sicherheitsnummer selber schuld gewesen sei.

Kann ich hier denn gar nichts mehr tun?

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

Nicole Schlüter

11. Februar 2025 | 18:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


das Weitergeben der Nummer wird als grob fahrlässiges Verhalten gewertet.

Das bedeutet, dass die Bank dann aus der Haftung ist.

Aber hier ist es fraglich, wann genau Sie die Sperrung bei der Bank erbeten haben.

Wenn das vor den Transfer gewesen ist, hätte die Bank die Transaktion nicht ausführen dürfen.


Dann hätten Sie doch noch einen Anspruch.


Es muss also festgestellt werden, wann Sie mit der Bank gesprochen haben und ob die Transaktion vor oder nach dem Gespräch stattgefunden hat.

Die genauen Daten sind Ihnen zur Verfügung zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2025 | 18:45

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sollte ich mir hierfür anwaltliche Hilfe holen?
Der Betrag war auf meinem Konto vorgemerkt aber noch nicht gebucht. Ich habe am ersten Werktag nach meinem Fehlverhalten 2x mit der Bank telefoniert. Erst am nächsten Werktag wurde die Summe abgebucht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2025 | 18:55

Sehr geehrte Ratsuchende,

auf bei einer Vormerkung kann der Bezahlvorgang unterbrochen werden.

Eigentlich hätte dann die Bank es stoppen müssen.

Es bietet sich daher an, dann bei Weigerung der Bank einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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