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Betrug Kreditkarte

| 18. Mai 2024 19:06 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


20:20

Mein Enkel 24 Jahre alt hat eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht wegen Betrug nach § 263 Abs. 1 STGB 73a STGB zugestellt bekommen ( ein Konto eröffnet, eine Kreditkarte erhalten und damit für knapp 6000€ eingekauft, ohne das Geld auf diesem Konto war) , er kann sich keinen Anwalt leisten. Ein Verfahren auf Privatinsolvenz ist beantragt.
In der Anklageschrift steht zum Schluss: „Der Angeschuldigte………….. hat durch die ihm zur Last gelegten Tat einen Betrag in Höhe von 5800€ erlangt. In Höhe dieses Betrages ist die Einziehung des Wertes des Erlangten anzuordnen."

Und: es wird beantragt das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht- Strafrichter- in …….. zu eröffnen.

Meine Frage dazu: Beantragt der Staatsanwalt das der Betrag eingezogen wird von meinem Enkel und es möglicherweise keine Hauptverhandlung gibt, ist es schon so etwas wie ein Strafbefehl?
Macht es jetzt noch Sinn, eine Erklärung an das Gericht zuschicken und Stellung zu der Anklageschrift zu nehmen, obwohl die 2 Wochen Frist bereits abgelaufen ist?
Er steht zu seiner Schuld und streitet sie auch nicht ab. Obwohl ich der Meinung bin, dass die Bank leichtfertig eine Kreditkarte ausgehändigt hat, ohne einen Cent auf dem Konto zu haben.
Vielen Dank vorab!

18. Mai 2024 | 19:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Sofern die Anklageschrift bereits zugestellt und darin die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt wurde, ist die Angelegenheit bereits von der Staatsanwaltschaft zum Gericht abgegeben worden.

Es handelt sich demnach nicht um einen Strafbefehl , sondern es wird zum Hauptverfahren und zu einer Verhandlung kommen.


Das aus dem Betrug erlangte Geld wird hierbei eingezogen , was bedeutet dass dieses zusätzlich zu der Strafe zurückgezahlt werden muss


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 18. Mai 2024 | 20:18

Also macht es keinen Sinn mehr dem Gericht eine Erklärung /Äußerung zukommen zu lassen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Mai 2024 | 20:20

Die Erklärung kann nur noch im Rahmen der Verhandlung selbst abgegeben werden, da die Sache bereits bei Gericht ist

Bewertung des Fragestellers 22. Mai 2024 | 15:45

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