Sehr geehrter Fragesteller,
Sofern die Anklageschrift bereits zugestellt und darin die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt wurde, ist die Angelegenheit bereits von der Staatsanwaltschaft zum Gericht abgegeben worden.
Es handelt sich demnach nicht um einen Strafbefehl , sondern es wird zum Hauptverfahren und zu einer Verhandlung kommen.
Das aus dem Betrug erlangte Geld wird hierbei eingezogen , was bedeutet dass dieses zusätzlich zu der Strafe zurückgezahlt werden muss
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
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Also macht es keinen Sinn mehr dem Gericht eine Erklärung /Äußerung zukommen zu lassen?
Die Erklärung kann nur noch im Rahmen der Verhandlung selbst abgegeben werden, da die Sache bereits bei Gericht ist