Sehr geehrter Fragesteller,
ich sehe hier keinerlei Straftatbestand als erfüllt an.
Prinzipiell kann Ihr Vater jedem, den er mag ein Vorkaufsrecht einräumen.
Es gibt auch keine allgemeine Pflicht, alle Kinder gleich zu behandeln.
Erst, wenn das Erbe betroffen sein sollte, kann es zu Ausgleichen kommen.
Aber zu Lebzeiten Ihres Vaters sehe ich hier kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Sehr geehrter Herr Wilke,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage, weil ich nicht sicher bin, ob ich mich unmissverständlich ausgedrückt habe:
Es geht mir darum, dass ich mich von meiner Schwester (und nicht von meinem Vater) ungerecht behandelt fühle, weil sie das Vorkaufsrecht mit ihm vereinbart hat, ohne uns Geschwister darüber zu informieren. Dazu kommt, dass meine Schwester im Immobilienbereich arbeitet und sich da sehr gut auskennt. Ich wusste z. B. gar nicht, dass es dieses Vorkaufsrecht gibt und fühle mich nun vor vollendete Tatsachen gestellt, weil sie das überhaupt nicht kommuniziert hat. Aber meine weiteren Erläuterungen hier ändern vermutlich nichts an Ihrer obigen Einschätzung, oder?
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ändert das nichts, das ist eher ein familiäres denn ein rechtliches Problem.
Mir ist keine Anspruchsgrundlage bekannt, wonach Ihre Schwester Sie hier informieren müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt