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Betrug? Keine Information über Vorkaufsrecht

| 24. November 2022 16:14 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


17:14

Mein Vater und seine Schwester haben das Haus ihrer Eltern verkauft. Meine Schwester hat mit meinem Vater vereinbart, dass sie ein Voraufsrecht in den Vertrag/Grundbuch schreiben kann und das mit seiner Einwilligung (und natürlich der Einwilligung der Käufer) auch getan.

Ich (Sohn des Vaters) habe erst fünf Tage vor dem Notartermin (und nicht 14 Tage) von meinem Vater (und nicht von meiner Schwester) telefonisch erfahren, dass meine Schwester mit ihm dieses Vorkaufsrecht vereinbart hat und habe leider zu dem Zeitpunkt nicht schnell genug vor dem Notartermin "geschaltet" (weil ich gedanklich mit anderen Problemen zu tun hatte) und meinen Unmut bzw. mein Einspruch geäußert. Aber ich empfinde es als ungerecht, dass nun nur meine eine Schwester das Vorkaufsrecht hat und nicht wir alle fünf Geschwister zusammen. Es handelt sich ja um das Haus meines Vaters und damit irgendwie im weiteren Sinne ja auch um eine "Erbsache". Also meine Schwester hat ja evtl. einen Vermögensvorteil später, den ich auch gerne hätte. Und es war ja für meine Schwester leicht, diesen Vorteil zu bekommen, weil sie ihn innerhalb der Familie mit meinem Vater vereinbart hat. Und wir anderen Geschwister wurden außen vor gelassen.

Liegt hier ein Tatbestand vor (auch wenn es vielleicht nicht Betrug ist), den ich zur Anzeige bringen kann, falls sich im Gespräch keine Lösung findet?

24. November 2022 | 16:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich sehe hier keinerlei Straftatbestand als erfüllt an.
Prinzipiell kann Ihr Vater jedem, den er mag ein Vorkaufsrecht einräumen.

Es gibt auch keine allgemeine Pflicht, alle Kinder gleich zu behandeln.

Erst, wenn das Erbe betroffen sein sollte, kann es zu Ausgleichen kommen.

Aber zu Lebzeiten Ihres Vaters sehe ich hier kein Problem.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 24. November 2022 | 16:53

Sehr geehrter Herr Wilke,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage, weil ich nicht sicher bin, ob ich mich unmissverständlich ausgedrückt habe:

Es geht mir darum, dass ich mich von meiner Schwester (und nicht von meinem Vater) ungerecht behandelt fühle, weil sie das Vorkaufsrecht mit ihm vereinbart hat, ohne uns Geschwister darüber zu informieren. Dazu kommt, dass meine Schwester im Immobilienbereich arbeitet und sich da sehr gut auskennt. Ich wusste z. B. gar nicht, dass es dieses Vorkaufsrecht gibt und fühle mich nun vor vollendete Tatsachen gestellt, weil sie das überhaupt nicht kommuniziert hat. Aber meine weiteren Erläuterungen hier ändern vermutlich nichts an Ihrer obigen Einschätzung, oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. November 2022 | 17:14

Sehr geehrter Fragesteller,

leider ändert das nichts, das ist eher ein familiäres denn ein rechtliches Problem.

Mir ist keine Anspruchsgrundlage bekannt, wonach Ihre Schwester Sie hier informieren müsste.



Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. November 2022 | 17:15

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