Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihr erster Schritt sollte dahin gehen, dass sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau einen Rechtsanwalt beauftragen. Gegebenenfalls kann es aber ausreichen, wenn nur einer von Ihnen einen Anwalt beauftragt, damit zunächst Akteneinsicht genommen wird. Sodann kann man entscheiden, ob sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sich anwaltlich vertreten lassen oder beispielsweise nur Sie.
Da hier nach Ihrer Schilderung keine unterschiedlichen Handlungen Sie und Ihre Ehefrau betreffen vorzuliegen scheinen, ist es aus Kostengründen empfehlenswert, sich zumindest vorerst auf die Beauftragung eines Anwalts zu beschränken.
2.
Aus der Akte lässt sich dann ersehen, was Ihnen vorgeworfen wird und wie es zu diesem Vorwurf kommen konnte. Was Ihnen vorgeworfen wird, deuten Sie in Ihrer Sachverhaltsschilderung bereits an. Sie sollen einen Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht haben um sich Versicherungsleistungen zu erschleichen.
Für eine Verteidigung ist es unbedingt erforderlich, den Sachverhalt, den die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, genau zu kennen.
Also nochmals: Sie sollten einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen, zumal es sich hier nicht um eine Bagatelle handelt.
3.
Mit welcher Strafe Sie rechnen müssen, lässt sich nur ganz grob mutmaßen. Hier fehlen jegliche Anhaltspunkte bezüglich beispielsweise Ihres Einkommens, Ihrer Verpflichtungen etc.
Ferner ist, angenommen es liegt tatsächlich ein Versicherungsbetrug vor, nicht ersichtlich, welchen Tatbeitrag einerseits Sie und andererseits Ihre Ehefrau geleistet haben sollen.
Im jetzigen Verfahrensstand über das Strafmaß zu spekulieren kommt also dem Versuch des Kaffeesatzlesens gleich.
Bei Ihrer Ehefrau könnte ich mir noch eine Geldstrafe vorstellen, bei Ihnen vielleicht eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber das sind reine Spekulationen, denen kein besonderer Wert zukommt.
4.
Aufgrund Ihrer Schilderung rechne ich allerdings nicht damit, dass Sie zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
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Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu meiner Frau:
-26 Jahre alt
-Teilzeit beschäftigt in einer Tankstelle (noch befristet 1 Jahr)
-derzeit in einer Privatinsolvenz
-seitdem Dezember 2021 mit mir verheiratet
-nicht vorbestraft und bisher nicht auffällig geworden
Zu meiner Person:
-26 Jahre alt
-Vollzeit unbefristeter Arbeitsvertrag
-seitdem Dezember 2021 verheiratet mit meiner Frau
-verurteilt worden im Jahr 2017 wegen schweren Diebstahl bei meinem alten
Arbeitgeber und zu 94 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe wurde sofort beglichen.
-ich bin nicht verschuldet und seitdem nie wieder negativ in Erscheinung getreten.
Bei dem Einbruch den wir geplant haben sollen um Geld von der Versicherung zu erhalten, soll
ein Schaden in Höhe von 25000,00 Euro entstanden sein. Durch das Geld, den Schmuck und Elektroartikel.
Es soll also Betrug wegen einem gefälschten Einbruch vorliegen.
Meine Frau soll also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geldstrafe erhalten?
Und ich soll ins Gefängnis gehen?
Können Sie mit diesen Daten/Informationen bitte näher auf unsere Strafen eingehen und was uns eventuell erwartet? Ich möchte lediglich Ihre Vermutung als Experte erhalten, um mich auf die Situation und die Umstände vorzubereiten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Prognosen bezüglich des Strafmaßes sind ohne Kenntnis des Aktenstands immer problematisch, weil es sich letztlich um nicht mehr als um vage Schätzungen handelt.
2.
Angenommen, Sie würden verurteilt, würde ich bei beiden , also bei Ihnen als auch bei Ihrer Ehefrau, maximal mit einer Haftstrafe rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dass Sie vermutlich zu einer Haftstrafe mit Bewährung verurteilt würden, hatte ich schon in meiner Antwort gesagt. Das hieße dann, Sie müssten nicht ins Gefängnis.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt