Sehr geehrter Ratsuchender,
der Betrug ist so wie Sie in zitiert haben in § 263 StGB
niederschrieben.
Der Betrug setzt voraus: Eine Täuschung durch den Täter, dadurch ein Irrtum auf Seiten des/der Geschädigten, dadurch eine Vermögensverfügung (Bezahlen, Übereignen etc.), dadurch ein Vermögensschaden bei dem/den Geschädigten (z.B. er erhält keinen entsprechenden Gegenwert). Dies muss der Täter vorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht getan haben.
Rechnet jemand absichtlich falsche Beträge für einen Verein ab, für die an sich kein Rechtsgrund besteht und täuscht er den Rechtsgrund vor, so dass die Mitglieder im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit Zahlungen leisten, kann dies durchaus einen Betrug darstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.
Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt
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