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Betrug - Ja oder Nein

29. April 2011 11:41 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Belgardt

In unserem Gartenverein werden von der Kassiererin Jahr für Jahr Beiträge erhoben, für die es niemals einen Ordentlichen Beschluss einer ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung gab. Der Vorstand wurde von mir hingewiesen, diese Dinge in Ordnung zu bringen, was nicht geschah. Dieses Jahr wurden die Beträge wieder verlangt, mit dem Vermerk "Beschluss vom ..." an den Einzelsummen. Dies soll wohl die Rechtmäßigkeit der Forderung vortäuschen.
Laut Wikipädia ist die Definition von Betrug folgende: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Meine Auslegung dazu:
Die Kassiererin verlangt von den Mitgliedern unter Vortäuschung der Rechtmäßigkeit Beiträge,zugunsten des Vereins für die es nie einen ordentlichen Beschluss gab. Ist dies Betrug?
Ja oder Nein

Sehr geehrter Ratsuchender,


der Betrug ist so wie Sie in zitiert haben in § 263 StGB niederschrieben.

Der Betrug setzt voraus: Eine Täuschung durch den Täter, dadurch ein Irrtum auf Seiten des/der Geschädigten, dadurch eine Vermögensverfügung (Bezahlen, Übereignen etc.), dadurch ein Vermögensschaden bei dem/den Geschädigten (z.B. er erhält keinen entsprechenden Gegenwert). Dies muss der Täter vorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht getan haben.

Rechnet jemand absichtlich falsche Beträge für einen Verein ab, für die an sich kein Rechtsgrund besteht und täuscht er den Rechtsgrund vor, so dass die Mitglieder im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit Zahlungen leisten, kann dies durchaus einen Betrug darstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.


Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt


Kanzleianschrift:
Großholthauser Str. 124
44227 Dortmund

Kontaktmöglichkeiten:

T e l e f o n : 0231. 580 94 95
F a x : 0231. 580 94 96
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I n t e r n e t : www.ra-belgardt.de

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