Betreiberwechsel Hochzeitsfeier
Zusammenfassung
Zustandekommen eines Vertrages für eine Hochzeitsgesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns im Oktober letzten Jahres für ein Restaurant entschieden, in dem in 3 Wochen unsere Hochzeitsfeier stattfinden sollte. In einem Erstgespräch mit einem Mitarbeiter des Restaurants haben wir die Konditionen grob besprochen und anschließend per E-Mail geschrieben "Gerne würden wir Ihr Angebot annehmen" sowie in dieser E-Mail um einen zweiten Termin gebeten um die Details zu besprechen. In diesem Gespräch wurden uns zwei Zettel für ein Buffetangebot und Getränkepauschale als Pauschalpreis pro Person und Stunde ausgehändigt. Die Preise entsprachen genau dem was im Erstgespräch vereinbart wurde. Auf diesen sind die genauen Inhalte des Buffets und die enthaltenen Getränke sowie die Pauschalpreise abgebildet. Auf erneute, explizite, mündliche Nachfrage sollten keine weiteren Kosten (wie Raummiete, Personal, Dekoration, Tischwäsche, Reinigung,...) entstehen und diese alle mit den abgebildeten Pauschalpreisen abgedeckt sein. Lediglich evtl. Zusatzleistungen wie Cocktails, Dessert und Lachs sollten bei Bedarf zusätzlich berechnet werden. Ab etwa 0 / 1 Uhr, wenn die ersten Gäste gegangen sind, sollte dann nicht mehr die Getränkepauschale, sondern die restlichen Getränke nach Verbrauch fair berechnet werden. Auch bei sonstigen Wünschen war der Mitarbeiter sehr entgegenkommend. Mit diesen Konditionen waren wir einverstanden und die Hochzeitsfeier wurde ins Reservierungsbuch eingetragen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht.
Letzte Woche (vier Wochen vor dem Termin) sollten dann die Details wie die Tischordnung und die genaue Buffetauswahl besprochen werden. Als wir im Restaurant ankamen eröffnete uns Dame mit der wir den Termin hatten, dass Sie die Frau des neuen Geschäftsführers und Gesellschafters sei. Zum 01.07. habe es einen Pächterwechsel gegeben. Nach unseren Recherchen ist die Betreibergesellschaft (GmbH) wohl die Gleiche, jedoch wurde diese an den neuen Geschäftsführer und Gesellschafter verkauft. Sie sagte uns dass Sie außer der Reservierung im Reservierungsbuch vom damaligen Beitreiber keinerlei Informationen hätte. Wir erklärten Ihr die Konditionen und Bedingungen die damals besprochen wurden. Sie bestand aber darauf uns ein neues Angebot zu schicken, damit wir beidseitig vertraglich auch etwas fest hätten. Die Konditionen bei Ihr seien andere, aber durch einen Sonderpreis würden wir insgesamt in etwa den Gleichen Endbetrag bezahlen. In dem neuen übermittelten Angebot sind die Essens- und Getränkepauschale günstiger. Die Buffetauswahl ist eine andere, aber in der Tat ähnlich. Jedoch werden im neuen Angebot nun Personalkosten nach Verbrauch (Veranstaltungsleiter, Koch, Servicekräfte, Aufbauhelfer...), Dekoration, Tischwäsche, Reinigung,... gesondert berechnet. Insgesamt ist der Preis im Angebot pro Person und somit der Endpreis, entgegen ihrer Zusicherung, nun deutlich teurer (etwa 1.000 Euro). Insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlich zu leistenden Personalkosten ("Die Abrechnung des Personals erfolgt nach dem tatsächlichen Einsatz am Ende der Veranstaltung.") ist für uns unkontrollierbar und im Vorfeld unkalkulierbar. Auch sollen nach dem neuem Angebot 75% der Kosten als Vorauszahlung (a`conto-Rechnung) von uns sofort im Vorfeld geleistet werden. Zudem hat sich die damals gültige Getränkekarte (welche ab 0 - 01 Uhr nach Verbrauch Anwendung findet) zum 01.07. deutlich erhöht. Auch die Kaffeespezialitäten und das durch den Gast kostenfreie Mitbringen von Spirituosen ist entgegen des damaligen schriftlichen Angebots nicht mehr enthalten.
Wir bitten um eine rechtliche Einschätzung der Situation, da wir heute Nachmittag einen Termin mit dem neuen Geschäftsführer und Gesellschafter haben. Mit den neuen Bedingungen sind wir nicht einverstanden und haben diesen daher nicht zugestimmt und nicht unterschrieben. Nach all diesem ist unser Vertrauensverhältnis zum neuen Inhaber gestört. Gibt es für uns irgendeine eine Möglichkeit den damals geschlossenen mündlichen Vertrag fristlos zu kündigen ohne dass der neue Beitreiber Schadensersatzforderungen o.ä. wegen Ausfall geltend machen kann? Im neuen Angebot sind Stornierungskosten von 75% der vereinbarten Leistung genannt, welche nie abgesprochen waren.
Im Vorfeld herzlichen Dank für Ihre kurzfristige Beantwortung.