Sehr geehrte Ratsuchende,
ich stimme Ihnen vollkommen zu: Das ist eine Frechheit und kein seriöses Studio hat so eine Vorgehensweise nötig.
Aber leider ist die rechtliche Situation anders:
Derjenige, der sich auf eine Kündigung berufen will, muss den Zugang einer ordnungsgemäßen Kündigungserklärung im Streitfall beweisen.
Das Problem wird sein, dass Sie diesen Beweis Nach Ihrer Darstellung nicht führen können.
Dabei gehe ich davon aus, dass beim persönlichen Vorsprechen kein Zeuge zugegen gewesen ist. Nah Ihren Ausführungen werden Sie den Zugang der Kündigung also nicht beweisen können.
Auch die Tatsache, dass wohl so lange keine Forderungen erhoben worden sind, ändert daran wenig.
Verjährt ist die Forderung noch nicht.
Verwirkt ist die Forderung auch noch nicht:
Zwar sind zwei Jahre ein sehr langer Zeitraum, aber dass alleine reicht nicht. Es müssten weitere Umstände dazu kommen, aus denen ersichtlich wird, dass das Studio auf Beiträge verzichten wollte.
Und auch das müssten Sie wieder beweisen, was nicht gelingen wird.
Die einzige Möglichkeit wäre also lediglich, aus der Vertragslaufzeit selbst vielleicht noch etwas abzuleiten.
Denn solche Verträge unterliegen gewissen Spielregeln, können also nicht so einfach verlängert werden. Sowohl die Erstlaufzeit, als auch die Verlängerung selbst könnte vielleicht unwirksam sein. Dazu müsste man daber den kompletten Vertrag prüfen.
Eine Verlängerung um sechs Monate bei einem Monatsbeitrag bis zu 50 Euro ist nach der Rechtsprechung zulässig (BGH, Urteil vom 04.12.1996, Az.: XII ZR 193/95
). Bei längeren Zeiträumen entscheiden die Gerichte eher verbraucherfreundlich.
Ob der Vertrag selbst und eine Verlängerung also in Ordnung sind, kann nur eine individuelle Prüfung ergeben.
Wenn die Verträge nicht angreifbar sein sollten, werden Sie tatsächlich sechs Monate zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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