Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einer Autoreparatur kommt es in erster Linie darauf an, was zwischen dem Kunden und der Werkstatt vereinbart wurde, welcher Auftrag also erteilt wurde. Das ist sehr häufig unklar.
Eine sog. "einfache Reparatur" ist z.B. der Auftrag "Wechsle alle Bremsbeläge".
Oft ist es aber so, dass irgend etwas am Auto "klappert" und keiner weiß zunächst, was denn genau defekt ist.
Es handelt sich dann um eine "Reparatur mit verdeckter Fehlerursache".
So war es in Ihrem Fall.
Der Befund war "Wagen springt nicht an". Ihr Auftrag lautete, so verstehe ich es jedenfalls, "Repariert meinen Wagen, dass er wieder anspringt". Die Diagnose der Werkstatt war dann "Keilriemen rausgeflogen". Das wurde behoben.
Hier ist mir nebenbei bemerkt unklar, was mit "Keilriemen rausgeflogen" gemeint ist. Heißt das, dass der Keilriemen von den Scheiben gesprungen ist (Wie soll das gehen, warum ist das passiert?) oder ist er gerissen? Jedenfalls empfinde ich 650 EUR um einen Keilriemen neu aufzuziehen als recht üppig. Aber vielleicht ist der Sachverhalt ja auch umfassender. Auch der Punkt, dass die Zylinderköpfe verunreinigt gewesen seien und nach einer Probefahrt jetzt alles wieder ginge, empfinde ich als – hmm - merkwürdig.
Nachdem nun nach 3 Anläufen der Wagen immer noch nicht läuft, stellt sich die Frage, ob
der Keilriemen denn überhaupt die Ursache war oder etwas anderes defekt ist. Dafür spricht auch, dass nun ein Sensor ausgetauscht wurde. Hier stellt sich die Frage, ob dies immer noch den gleichen ursprünglichen Mangel (Wagen springt nicht an) betrifft oder ein neuer, anderer Fehler aufgetreten ist.
Im Falle einer "Reparatur mit verdeckter Fehlerursache" schuldet die Wertstatt eine abgestufte Vorgehensweise indem Sie nach den Regeln des Kfz-Handwerks die Fehlerursachen eingrenzt, beginnend mit der wahrscheinlichsten Ursache.
Hat die Werkstatt das denn getan? Haben Sie sich die Vorgehensweise einmal erläutern lassen? Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Werkstätten bei der Reparatur im Nebel herumstochern. Ob in Ihrem Falle die Vorgehensweise Ihrer Werkstatt nach den Regeln des Kfz-Handwerks erfolgte, lässt sich aus der Ferne und ohne Hilfe eines Sachverständigen nicht klären.
Sie sollten daher zunächst die Richtigkeit der Vorgehensweise der Werkstatt klären lassen. Das kann durch eine andere Werkstatt geschehen, die aber womöglich befangen sein kann. Oder einen Sachverständigen für das Kfz-Handwerk. Handeln Sie in beiden Fällen vorher einen festen Preis für die Rechnungs- und Vorgangsprüfung aus. Erst auf dieser Basis können Sie dann mit Ihrer Werkstatt verhandeln oder einen Anwalt beauftragen.
Gerne können Sie die Nachfragefunktion benutzen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
schon klar das es drauf ankommt was ziwschen mir und der Werkstatt verinbart war. In meinem Fall das mein Auto nicht mehr Ansprang, nach der Reparatur Fuhr er wieder.
Laut Aussage ist der Keilriemen aus der Scheibe gesprungen weil angebliche eine Feder locker war (keine Ahnung ob es genau das war) wird wohl eine andere Werkstatt festtellen können.
Zumindest ist der Wagen dann angesprungen und fährt wieder. Reparatur also gemacht.
Nur ist seit dieser Reparatur ein Mangel an meinem Auto, der zuvor nicht war (das ständige Abwürgen) und ich gab der Werkstatt die möglichkeit diesen Mangel zu finden und zu beheben, leider ohne Erfolg.
Was für Möglichkeiten hab ich jetzt ?
Ich beauftrage eine andere Werkstatt diesen mangel zu suchen und zu beheben, kann ich dann die mir anfallenden Kosten der 1. Werkstatt gegenrechnen ? da dieser mangel erst nach der Reparatur aufgetreten ist.
oder muss ich erstmal abwarten was die andere Werkstatt findet und woran es genau lag dieser Mangel (ob wirklich der Keilriemen ausgetauscht wurde)
Sehr geehrter Ratsuchender,
es gibt drei Möglichkeiten:
1. Die Werkstatt hat den Keilriemen falsch eingebaut, dadurch würgt es Ihr Auto jetzt immer ab.
Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, sie müssen keine Nachfrist mehr setzen, sondern können nach §§ 634
, 637 BGB
den Mangel selbst beseitigen (lassen) und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (Kosten der anderen Werkstatt) verlangen, auch als Vorschuss.
2. Der Keilriemen wurde richtig eingebaut, aber bei der Reparatur hat die Werkstatt irgend etwas kaputt gemacht, dadurch würgt es Ihr Auto jetzt immer ab.
Die Werkstatt haftet Ihnen gegenüber und ist hiergegen oft sogar auch versichert. Sie können den Schaden in einer anderen Werkstatt beseitigen lassen und/oder die Kosten (als Vorschuss) verlangen.
3. Der Keilriemen wurde richtig eingebaut und die Werkstatt hat auch nichts kaputt gemacht. Es ist Zufall, dass es gerade nach dem Einbau des Keilriemens Ihr Auto jetzt immer abwürgt.
Die Werkstatt hat nichts falsch gemacht. Die Reparatur müssen Sie selbst zahlen.
Welceh der drei Möglichkeiten hier zutrifft ist vorallem eine technische Frage. Deswegen mein Rat, zunächst einen Sachverständigen zu fragen.