Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Der BGH hat mit Urteil vom 12.09.2007 (VIII ZR 316/06
) entschieden, dass eine Regelung unwirksam ist, die den Mieter verpflichtet, am Ende des Mietverhältnisses die Wohnung renoviert zu übergeben. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen Formularmietvertrag handelt.
Nach Ihrer Darstellung sind Sie somit zum Streichen der Wände nicht verpflichtet und müssen sich auch nicht an den Kosten beteiligen. Eine entsprechende Forderung Ihres Vermieters wäre unangebracht. Sie müssen die Wohnung lediglich besenrein übergeben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hinreichend beantworten konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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Diese Antwort ist vom 21.04.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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