Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beschwerde wird ohne ausführliche Begründung kaum Aussicht auf Erfolg haben. Ohnehin sind "Vorschaltbeschwerden" erfahrungsgemäß ebenso selten wie Klageerzwingungsverfahren erfolgreich. Dennoch könnten Sie, auch ohne anwaltliche Hilfe die Beschwerde einlegen. Dazu bedarf es keiner bestimmten Form. Verweisen Sie einfach auf das Aktenzeichen und dass Sie dagegen binnen gesetzter Frist Beschwerde einreichen. Ein Anwalt wird unabhängig davon dann immer noch Akteneinsicht beantragen können und es ggf. noch vor Entscheidung über die Beschwerde schaffen eine Begründung nachzureichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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