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Beschuldigt wegen Unfallflucht

| 21. November 2012 21:49 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwälte,
vor 2 Wochen fuhr ich mit meiner kleinen Tochter einkaufen, als ich im Laden feststellte, dass sie sich verschmutzte, wollte ich schnellstmöglich nach Hause. Unterwegs hielt ich kurz vor einem Supermarkt mit Bäckerei (nicht auf dem ausgewiesen Parkplatz sondern auf befahrbarer Fläche) und ging herein, um Brot zu kaufen. Meine Tochter blieb im Auto. Beim Parken war kein Hund in der Nähe meines Autos. Nach dem Einkauf stieg ich wieder ins Auto. Beim Losfahren bemerkte ich kurzes Hundebellen und stieg sofort aus, um zu schauen was passierte. Ich sah an meinem rechten Reifen einen Hund (relativ gross). Dieser war an einem Werbeschild an der Scheibe der Bäckerei angeleint (direkt an meinem Farzeug, nachdem ich mein Auto parkte). In dem Moment lief der Hundebesitzer aus der Bäckerei heraus und schrie mich an. Ich bin zum Hund hin und vergewisserte mich, dass es ihm gut geht. Der Besitzer schrie mich die ganze Zeit an, drohte mein Kennzeichen aufzuschreiben, obwohl ich vor Ort war... Die Situation empfnad ich als bedrohlich. Als ich mich bei dem Hund niederkniete, fragte ich noch, ob ich etwas tun kann, aber der Besitzer beachtete mich nicht. Mein Kind erschreckte sich und fing im Auto an zu weinen. Daraufhin fang ich auch an zu weinen, stieg ins Auto und fuhr weg.
Angaben zu meiner Person machte ich nicht. Der Hundehalter holte auch keine Polizei (vielleicht erst nach dem ich wegfuhr). Heute bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigte...Der Hund hat angeblich Verletzungen.Ich weiss nicht, ob es notwendig ist einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn die Kosten dafür muss ich leider selber tragen. Welche Strafe erwartet mich? Ich bin eine normale Frau und Mama und nicht vorbestraft.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Pia

21. November 2012 | 23:42

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB , ist ein Vorsatzdelikt. Dies bedeutet, dass der Täter es zumindest für möglich gehalten haben muss, an einem Unfall beteiligt gewesen zu sein.

Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn Sie überhaupt keinen Unfall bemerkt haben, an dem Sie beteiligt gewesen sein könnten.

Die Tatsache, dass jemand einen Unfall nicht mitbekommen hat bzw. dass dies zumindest nicht nachgewiesen werden kann, kann durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Es geht insbesondere neben der akustischen um die taktile Wahrnehmung. Diese ist je nach Unfallablauf und natürlich Fahrzeug gering, wenn nicht gar ausgeschlossen.


Weiter ist nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls zu klären, ob Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der möglichen Unfallbeteiligung ermöglicht worden sind. Es kommt nicht darauf an, dass die Feststellungen tatsächlich getroffen worden sind.


Im Falle einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.

Es zählen hier viele Faktoren. Auch in dem Punkt kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an.

Wenn man nicht vorbestraft und zuvor niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, spricht das im Rahmen der Strafzumessung für einen.


Ich empfehle, der Vorladung nicht Folge zu leisten.

Vielmehr empfehle ich, einen Strafverteidiger einzuschalten. Dieser kann zunächst Akteneinsicht nehmen. Dann kann nachvollzogen werden, um was für ein (angebliches) Unfallgeschehen es geht. Auch kann geklärt werden, ob und welche belastenden Feststellungen getroffen worden sind - insb. Angaben des angeblich Geschädigten?, tierärztliche Feststellungen? Schließlich ist das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.


Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.

Für Ihre Verteidigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Bewertung des Fragestellers 25. November 2012 | 20:59

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