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Beschäftigung von Polnischen Firmen

8. April 2015 17:40 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Stefanie Lindner, Dipl.-Jur.

Hallo ,
Ich habe ein Auftrag in Deutschland ( wir sind ein kleines Unternemen spricht Deutsche firma als Einzelunternehmer ) und habe auch ein guten Freund aus Polen der seit Jahren selbständig ist in Polen . Ich möchte gerne das er mir ein par Wochen hilft als bodenleger , darf er mit polnische Gewerbe in Deutschland für mich arbeiten oder muss er eine deutsche Gewerbeschein haben ? Muss er in Deutschland versichert sein ? Was passiert wenn er polnische Rechnungen schreibt ? ( mit Euro Währung ) Muss ich zusätzlich Steuern bezahlen , Bausteuern ?
Danke für Ihren Antwort
Mit freundlichen Grüßen


Einsatz editiert am 08.04.2015 18:31:52

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Grundsätzlich ist es aufgrund der Dienstleistungsfreiheit möglich, dass ein Pole, der in seinem Heimatland ein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat, Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und damit auch in Deutschland anbietet.
Hierbei müssen die Voraussetzungen beachtet werden, die der deutsche Staat seinen Bürgern vorschreibt.

Wenn Sie Ihren Freund aus Polen beauftragen, bestimmte Arbeiten bei Ihnen zu verrichten, sollten Sie sichergehen, dass er sein Gewerbe in Polen angemeldet hat. Dann hat er dort auch eine Steuernummer erhalten. Wenn er nun seine Dienstleistungen auch in Deutschland und anderen EU-Ländern anbieten will, wird die Steuernummer auf eine internationale Steuernummer erweitert.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Freund als polnischer Unternehmer dem Sozialversicherungssystem in Polen unterliegt. Wichtig ist, dass Ihr Freund eine A1-Bescheiningung vorlegen kann, denn damit weißt er nach, dass er in das polnische Sozialversicherungssystem eingegliedert und damit auch während der Zeit in Deutschland krankenversichert ist. Dies verhindert eine Versicherungspflicht in Deutschland. Er braucht sich in Deutschland nicht zusätzlich versichern, wenn er eine solche Bescheinigung vorlegen kann. Ihr Freund kann diese Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger in Polen beantragen.

Meinen Sie mit Bausteuer die Bauabzugssteuer?



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner

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