Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie werden die Antwort auf Ihre Frage beim Bundesamt für Finanzen-Dienstleistungszentrum- finden.
Wir geben Ihnen Recht, dass es sich bei den Beiträgen zum Versorgungswerk nicht um eine Position handelt, die nach dem Mutterschutzgesetz (§ 14 MuSchG
) als gesetzlicher Abzug zu berücksichtigen ist. Insoweit wirkt sich Ihre Rentenversicherungsfreiheit positiv aus.
Sie finden ein umfassendes Merkblatt zu diesem Thema, dort insbesondere S.11 im Internet unter: http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BTD002.
Antwort
vonRechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
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53113 Bonn
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Hans-Jochen-Boehncke-__l104537.html
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Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Fachanwalt für Arbeitsrecht