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Beratungsgebühr gerechtfertigt ? - ohne Rechtsberatung

23. Oktober 2005 21:48 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


21:47

Ich bin neu hier... von daher bin doch schon sehr gespannt:

Zur Frage:

Es geht darum, dass ich einen Anwalt angerufen habe, der eine Interessengemeinschaft gegen eine Bank gegründet hat.

Ich bat ihn, dass er mich auch verteten solle. Ich schilderte ihn mein Anliegen ....dieser lehnte es aber sofort ab, da er eine Interessenkollidierung in meinem konkreten Fall im Bezug zu seiner Gesamtvertretung der Interessensgemeinschaft sehen würde.

Auf meine Frage selbst (Möglichkeiten gegen die Bank vorzugehen...etc) ist er gar nicht eingegangen.

Dieses Gespräch ging ca. 3 min (maximal)

Nun schreibt er mir eine Beratungsrechnung i. H. von 180 € zzgl ..... auf diese besteht er - und will diese auch auf dem rechtsweg einklagen (lt. Mahnung)

Ist das gerechtfertigt ? Obwohl keine Rechtsberatung stattgefunden hat ?




23. Oktober 2005 | 22:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Nach Ihrer Schilderung wird dem Anwalt kein Vergütungsanspruch zustehen, da eine Rechtsberatung nicht stattgefunden hat. Die Mandatsannahme wurde ja sogar ausdrücklich wegen möglicher Interessenkollision abgelehnt.

Wenn sich das Gespräch allein darauf beschränkt hat, daß er Ihre Beratung und Vertretung abgelehnt hat, ist kein Vergütungsanspruch entstanden.

Dies sollten Sie dem Anwalt auch mitteilen und ihn auffordern, seine Forderung zu begründen. Dies dürfte ihm, nach Ihrer Schilderung, nicht gelingen. Sollte er seine Forderung einklagen, müsste er sie auch vor Gericht begründen und die erbrachte Beratung nachweisen können. Sollte in der Tat eine Interessenskollision bestehen, wird er sich aber hüten, dieses Vergehen gegen seine anwaltlichen Berufspflichten an die Öffentlichkeit (also vor Gericht) zu tragen.

Ich gehe daher nicht davon aus, daß die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung droht - ausschließen lässt sich das aber leider nicht. Die besseren Chancen dürften dann allerdings sie verzeichnen können. Denn: Ohne Beratung entsteht keine Beratungsgebühr.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


www.andreas-schwartmann.de


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 27. Oktober 2005 | 17:37


wie schaut es dabei aus, wenn ein anwalt, nach meiner schilderung den fall ablehnt ( wegen interessenkollision) und dann mir begründet warum er ausserdem keinen sinn in meinem anliegen (hier klage) sieht ....

ist dies dann eine rechtsberatung ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Oktober 2005 | 21:47

Das wäre dann in der Tat eine Rechtsberatung gewesen, die Sie zur Zahlung der Beratungsgebühr verpflichten würde.

Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann

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