Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung wird dem Anwalt kein Vergütungsanspruch zustehen, da eine Rechtsberatung nicht stattgefunden hat. Die Mandatsannahme wurde ja sogar ausdrücklich wegen möglicher Interessenkollision abgelehnt.
Wenn sich das Gespräch allein darauf beschränkt hat, daß er Ihre Beratung und Vertretung abgelehnt hat, ist kein Vergütungsanspruch entstanden.
Dies sollten Sie dem Anwalt auch mitteilen und ihn auffordern, seine Forderung zu begründen. Dies dürfte ihm, nach Ihrer Schilderung, nicht gelingen. Sollte er seine Forderung einklagen, müsste er sie auch vor Gericht begründen und die erbrachte Beratung nachweisen können. Sollte in der Tat eine Interessenskollision bestehen, wird er sich aber hüten, dieses Vergehen gegen seine anwaltlichen Berufspflichten an die Öffentlichkeit (also vor Gericht) zu tragen.
Ich gehe daher nicht davon aus, daß die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung droht - ausschließen lässt sich das aber leider nicht. Die besseren Chancen dürften dann allerdings sie verzeichnen können. Denn: Ohne Beratung entsteht keine Beratungsgebühr.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
www.andreas-schwartmann.de
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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wie schaut es dabei aus, wenn ein anwalt, nach meiner schilderung den fall ablehnt ( wegen interessenkollision) und dann mir begründet warum er ausserdem keinen sinn in meinem anliegen (hier klage) sieht ....
ist dies dann eine rechtsberatung ?
Das wäre dann in der Tat eine Rechtsberatung gewesen, die Sie zur Zahlung der Beratungsgebühr verpflichten würde.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann