Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Das Gesamtkostenrisiko liegt bei ca. Euro 280,- wenn Sie die Angelegenheit vor ein Zivilgericht bringen und dort unterliegen würden (also inkl. Gerichtskosten und Kosten für eigenen und gegnerischen Rechtsanwalt).
Rein rechtlich haben Sie nach Ihrer Schilderung natürlich einen Anspruch gegen die Verkäuferin. Das Problem in Ihrem Fall ist eindeutig die Beweislage.
Wie Sie schon selbst in Ihrer Schilderung erkannt haben war es wohl ein Fehler die Jacke zurück zu senden. Ich gehe auch davon aus, daß Sie keine weiteren Zeugen haben, als Sie die Jacke erhalten haben, die die Zusendung eines Plagiats vor Gericht bestätigen könnten.
Das Kaufhaus wird in diesem Zusammenhang keine Informationen liefern und sich auf Datenschutz berufen. Letztlich würde der Kauf oder Nicht-Kauf auch nicht beweisen, daß es sich bei der E-bay Auktion um ein Plagiat handelte.
Wenn man sich die rein finanzielle Seite des Kaufs anschaut, dann muß ich Ihnen wohl raten die Angelegenheit zu vergessen und insofern den Verlust zu akzeptieren, so unbefriedigend dies auch sein mag.
Generell gilt im Zivilrecht das Prinzip, daß man ein gerichtliches Verfahren nur anfangen sollte, wenn man eine mindestens 70%ige Chance hat, das Verfahren auch zu gewinnen. Dies ist in Ihrem Fall nicht gegeben, im Gegenteil.
Es ist nicht so, daß die Verkäuferin beweisen muß kein Plagiat versendet zu haben, sondern Sie müssen beweisen, daß es sich bei der versendeten Jacke um ein Plagiat gehandelt hat.
Diesen Beweis können Sie offensichtlich nicht führen, auch wenn es einige Anhaltspunkte gibt, daß bei dem Kauf etwas nicht gestimmt hat (z.B. wenn Sie die Rücksendung durch Beleg nachweisen können). Anders könnte man die Angelegenheit nur beurteilen, wenn z.B. E-bay bestätigen würde, daß die Verkäuferin wiederholt mit dem Verkauf von Plagiaten in Erscheinung getreten ist.
Daher besteht ein überwiegendes Risiko, daß Sie hier zusätzliches Geld ausgeben und Ihr Verlust – und Ihr Ärger - am Ende noch größer ist. Es gibt dann nur den Anspruch das Plagiat heraus zu verlangen, dessen Erhalt bestätigt die Verkäuferin in Ihrer Antwort.
Ich bedauere Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können, aber hoffe Ihnen möglicherweise weitere Kosten erspart zu haben.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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