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Beleidigung in einem Blog-Kommentar entfernen lassen

17. Mai 2013 21:13 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


22:36

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer Google-Suche nach meinem [Vornamen] + [Nachnamen] wird auf der ersten Ergebnisseite ein Link zu einem Blog-Kommentar angezeigt, der meinen vollen Namen nennt und mich durch folgende Äußerungen öffentlich beleidigt:

"der (...) Affe [Vorname] [Nachname] (...) er weiß, dass er zusammengefickte Sau ist"

Ich habe den Autor des Blogs bereits angeschrieben und ihn aufgefordert, den Kommentar des entsprechenden Nutzers zu entfernen. Der Autor hat heute geantwortet und sich geweigert aktiv zu werden.
Des Weiteren habe ich Google um eine Löschung des Sucheintrags gebeten. Eine Antwort steht noch aus.

Die Anschrift des Blog-Autors konnte ich nach kurzer Online-Recherche ermitteln. Er ist in Deutschland wohnhaft, der Blog sitzt aber auf ausländischen Servern. Es handelt sich um einen rechtsradikal gesinnten Menschen, der auf seinem Blog Verschwörungstheorien verbreitet und ein, gelinde gesagt, schwieriges Verhältnis zum Rechtsstaat zu haben scheint.
Der beleidigende Kommentar stammt von meinem Onkel, mit dem ich seit über fünfzehn Jahren keinen Kontakt mehr pflege. Er verwendet aber nicht seinen Klarnamen als Nutzernamen.
Der Blog-Autor hat meinen Onkel anscheinend über meine Anfrage in Kenntnis gesetzt, denn vor zwei Tagen wurde eine Ergänzung zum ursprünglichen Kommentar verfasst, in der erwähnt wird, dass ich mich um die Entfernung des Kommentars bemühe.

Meine Frage: Kann ich den Autor des Blogs durch einen Rechtsanwalt kostenpflichtig abmahnen lassen, den Blog-Kommentar meines Onkels zu entfernen? Würde ein Gericht einen Anspruch auf Löschung anerkennen? Müsste der Blog-Autor die Rechtsanwalts- bzw. Gerichtskosten tragen? Falls dem so ist, wäre ich an einer Vertretung zwecks Erstellung einer Abmahnung interessiert.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

17. Mai 2013 | 22:22

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Hier kann man sowohl den Verfasser der Beiträge als auch den Inhaber des Blogs in Anspruch nehmen.

Der Verfasser haftet als Störer direkt, weil er die Ursache gesetzt und Sie beleidigt hat.

Insoweit kann man Strafanzeige erstatten und den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Man kann ihn sozusagen abmahnen und ihm insoweit auch sämtliche entstehenden Rechtsverfolgungskosten auferlegen.

Da der Bloginhaber letztlich für die Inhalte auch verantwortlich ist, kann man diesen auch mit abmahnen.

Er hat genauso die Möglichkeit und hier vor allem die Pflicht, solche Beiträge zu entfernen.

Melden Sie sich gern per E-Mail, wenn wir etwas unternehmen sollen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2013 | 22:28

Vielen Dank für die positive Antwort! Ich habe Sie bzgl. einer Vertretung per E-Mail angeschrieben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2013 | 22:36

Habe ich erhalten, danke.

ANTWORT VON

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