Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier kann man sowohl den Verfasser der Beiträge als auch den Inhaber des Blogs in Anspruch nehmen.
Der Verfasser haftet als Störer direkt, weil er die Ursache gesetzt und Sie beleidigt hat.
Insoweit kann man Strafanzeige erstatten und den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Man kann ihn sozusagen abmahnen und ihm insoweit auch sämtliche entstehenden Rechtsverfolgungskosten auferlegen.
Da der Bloginhaber letztlich für die Inhalte auch verantwortlich ist, kann man diesen auch mit abmahnen.
Er hat genauso die Möglichkeit und hier vor allem die Pflicht, solche Beiträge zu entfernen.
Melden Sie sich gern per E-Mail, wenn wir etwas unternehmen sollen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für die positive Antwort! Ich habe Sie bzgl. einer Vertretung per E-Mail angeschrieben.
Habe ich erhalten, danke.