Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie könnten Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB
) oder zumindest wegen übler Nachrede (§ 186 StGB
) stellen. Die üble Nachrede kann mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Da durch die Behauptung, Sie seien kriminell, Ihr Ruf geschädigt wurde, haben Sie auch Anspruch auf Unterlassung und ggf. ein angemessenes Schmerzensgeld gegen die Frau.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
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