Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Bei der Berechnung der berufsbedingten Aufwendung im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung können sowohl der Hin- als auch der Rückweg, also die gesamte Strecke berücksichtigt werden.
Bei einer Gesamtstrecke von 90 Kilometer erfolgt die Berechnung wie folgt:
Man geht von 220 Arbeitstagen jährlich aus.
30 km x 0,30 € x 220 Arbeitstage = 1.980 €
60 km x 0,20 € x 220 Arbeitstage = 2.640 €
Die Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich 4.620 € und damit monatlich 385 €.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Antwort
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Fachanwalt für Familienrecht