Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Behinderungen auf Gemeinschaftsgrundstück

22. Februar 2006 19:34 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Mein Mann und ich haben folgendes Problem.
Wir haben uns eine Doppelhaushälfte gekauft. Dazu gehört unter anderem ein Gemeinschaftsgründstück, nämlich die Auffahrt hin bis zu den Garagen. Leider kommt es in letzter Zeit des öfteren vor, das der Besuch der Mieter aus der anderen Haushälfte uns den Weg zu unserer Garage und zu unserem Carport versperrt. Da die Mieterin Tagesmutter ist hat der Verkehr auch sehr zugenommen. Unsere Auffahrt ist aber ein unbefestigter Weg und hat aufgrund des starken Verkehrs schon stark gelitten. Was können wir gegen die Fremdparker unternehmen, die Mieter sind da leider sehr uneinsichtig. Es kann doch nicht sein das ich jedesmal bei meinen Nachbarn klingeln muss, damit ich in meine Garage fahren kann.
Ich weiss das ich aufgrund von bestimmten Urteilen das Parken und Be-und Entladen vollständigen untersagen lassen kann, aber das würde uns ja einschränken, und im Grunde geht es uns ja nur um den Besuch unserer Nachbarn. Unser Besuch parkt nämlich an der Strasse.
Gruss
ein unglücklicher Eigentümer


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur auf den von Ihnen gegebenen Informationen basiert. Sollten die Tatsachen anders sein, ist auch die Einschätzung möglicherweise eine Andere.

1.Sie sprechen von einem „Gemeinschaftsgrundstück“. Wenn jedoch Ihr Zugang zur Garage versperrt wird, sollten Sie anhand des Grundbuchauszugs einmal klären, ob die Nachbarn für Ihren Teil des Weges Nutzungsrechte haben bzw Miteigentümer sind.

2.Ansonsten rate ich Ihnen zunächst, mit den Mietern erneut zu sprechen und ganz klare Regelungen für das Freihalten des Wegs zu Ihrer Garage zu finden und diese dann auch schriftlich zu fixieren.

3.Als weitere Möglichkeit bliebe die Absperrung des Weges mit einer Kette, so dass niemand sich vor Ihre Garage stellen kann.

4.Sollte alles Reden nichts helfen, gibt es im Mietrecht Mediatoren, die versuchen, eine für beide Parteien geeignete Lösung zu finden.

Zunächst sollten Sie aber die Eigentums und Nutzungsrechte abklären. Sollte hier gar kein „Gemeinschaftseigentum“ vorliegen, sondern jedem Eigentümer ein bestimmter Teil zustehen, hat sich dadurch das Problem vielleicht schon gelöst.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.

Nina Heussen
Rechtsanwältin

info@anwaeltin-heussen.de

Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
www.anwaeltin-heussen.de
www.weiler-rechtsanwaelte.de

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER