Meine Frau und ich leben in einem gemeinsam erworbenen Haus (abbezahlt) und werden sich nun trennen. Nun stellt sich die Frage nach der Behandlung einer besonderen Immobile (das gemeinsame Haus ist klar). Ich habe vor zwei Jahren von meinen Eltern eine Erbschaft erhalten (Barvermögen und eine Eigentumswohnung. Letztere ist vermietet. Nun habe ich von der Erbschaft (nachweislich) sowie einem Kredit der auf mich allein läuft ein Haus gekauft in das ich ziehen werde.
Meine Frage ist nun wie diese aus meinem Erbschaftsgeld erworbene Immobile bei der Verrechnung der Zugewinngemeinschaft berücksichtigt wird. Ich frage da ja Barvermögen aus einer Erbschaft nicht angerechnet wird.
Würde mich über eine aussagefähige Antwort freuen.
im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1374 BGB
ein Erbe während der Ehe dem Anfangsvermögen zugeordnet:
"(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.
(3) Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen."
Wenn mit dem ererbten Vermögen ein Haus erworben wird, zählt dieses Surrogat natürlich dennoch als Anfangsvermögen. Nur etwaige Wertsteigerungen der Immobilie nach Kauf wären ausgleichspflichtig.