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Baustelle klettern - Visumsbeantragung

7. Juni 2010 14:17 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo!
Ich habe derletzt mit einer kleinen Gruppe eine Baustelle betreten. Wir sind zwischen Zaun und Haus durch eine ca. 30 cm breite Lücke und dann auf das Baugerüst geklettert. Motivation unsererseits war es die Aussicht zu genießen. Auf halbem Weg wurden wir von der Polizei dazu aufgefordert „Runter zu kommen dann würde auch nichts passieren und wir könnten gehen!". Wir sind direkt umgekehrt und es wurden Personalien aufgenommen. Zudem stand bei der Polizei ein Baustellen- Securitymitarbeiter, der direkt meinte er würde uns anzeigen. Wir schilderten den Sachverhalt so wie oben beschrieben und er unterstellte uns, dass wir irgendetwas aus der Lücke zwischen Haus und Zaun entfernt hätten. Was wir jedoch, laut meiner Freunde, nicht haben (ich bin erst später gefolgt, habe somit nichts gesehen). Wir haben zudem weder das Gebäude betreten, noch irgendetwas beschädigt. Zuletzt haben wir uns alle noch einmal entschuldigt.
Mein Problem ist nun das ich ein Studentenvisum beantragen muss und in diesem Rahmen nachgefragt wird ob momentan aufgrund eines Deliktes (offence) gerichtliche Schritte (legal actions) eingeleitet wurden auf deren Ausgehen ich gegenwärtig warte. Ich muss an dieser Stelle ja oder nein Antworten. Im nächsten viertel Jahr beginnt mein Auslandsaufenhalt und ich weiß nicht was ich dort angeben soll/muss, da ich nicht weiß was jetzt genau aus unserer Anzeige geworden ist. Es liegt mir momentan noch keine schriftliche Anklage etc. gegen mich vor. Auch sonst bin ich nicht vorbestarft etc. Soll ich mich bei der Polizei erkundigen? Muss ich diese Form des Deliktes überhaupt bei der Visumsbeantragung angeben, oder ist dieser nicht Einreiserelevant? Was glauben sie werden die nächsten rechtlichen Schritte sein?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

7. Juni 2010 | 14:54

Antwort

von


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Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie bislang noch keine schriftlichen Ankündigungen eines eventuellen Strafverfahrens bekommen haben, sondern nur von der Aussage "Ich werde euch anzeigen" davon Kenntnis haben, können Sie beruhigt die Frage nach einem Strafverfahren mit "nein" beantworten.
Solange Sie kein offizielles Schreiben erhalten, können Sie auch zu jetziger Zeit davon ausgehen, dass kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist.

Zudem wird hier nach gerichtlichen Entscheidungen gefragt und solange Sie noch kein Schreiben zur Anhörung als Beschuldigter bekommen haben, solange ist auch kein gerichtliches Verfahren am Laufen, zumal sich ein gerichtliches Verfahren erst nach Abschluss aller Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anschließt und auch erst dann, wenn Anklage gegen Sie erhoben worde ist, wovon Sie natürlich jetzt auch schon längst Kenntnis hätten.

Sie können also den Fragebogen beruhigt ausfüllen.

Sollten Sie dennoch von irgendeiner Stelle Probleme bekommen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.

Ich mache Sie außerdem noch auf die kostenlose Nachfrageoption aufmerksam.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


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