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Baulast Stellplatz direkt vor der Garage so dass der Zutritt zur Garage nicht mehr

9. Juli 2022 11:15 |
Preis: 48,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Vor-Vorbesitzer hat eine Baulast Stellplatz auf unserem Grundstück direkt vor unserer Garage
im Baulastverzeichnis eintragen lassen, dass die Herstellung, Unterhaltung und Benutzung für Kraftfahrzeuge duldet, weil er im gegenüberliegenden Schopf eine Wohnung eingebaut hat.
Dies war 1988 und damals war es notwendig einen Stellplatz für die Baugenehmigung einer Wohnung zu haben. Da aber wenn, der Stellplatz benutzt wird, der Zugang zu unserer Garage nicht mehr da ist,
möchte ich die Baulast beim Bauamt löschen lassen. Wie kann ich vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Huber

9. Juli 2022 | 12:19

Antwort

von


(2982)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,

so bedauerlich es ist, die Nichtnutzung der Garage spielt zunächst keine Rolle.

Wichtig ist die eingetragene Baulast.

Und um die zu löschen, brauchen Sie die Zustimmung der Begünstigten.

Ohne so eine Zustimmung können Sie die Baulast nicht löschen lassen.

Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssten Sie dann auf Abgabe der Zustimmung der Löschung klagen.

Im Klageverfahren können Sie dann die Behinderung vorbringen und das Gericht wird die Gesamtumstände dann zu würdigen haben.

Dabei wird auch die Frage zu klären sein, was sich zum Zeitpunkt der damaligen Eintragung zu heute geändert hat

Ein für Sie positives Urteil ersetzt dann die fehlende Zustuimmung und dann können Sie löschen lassen.


Sie benötigen also entweder

die Zustimmung

oder

ein die Zustimmung ersetzendes Urteil.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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