Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.
Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass das Darlehen bereits bewilligt worden ist.
Zur vertraglichen Pflicht einer Bank gehört es, die vereinbarte Valuta zu den vereinbarten Konditionen zu den dafür vorgesehenen Terminen auszuzahlen.
Da ich den Vertrag nicht kenne, gehe ich davon aus, dass das Darlehen sofort fällig ist.
Damit befindet sich die Bank automatisch im Verzug, so dass es einer weiteren Mahnung nicht mehr bedarf.
Problematisch wird es, wenn die Rate des Bauträgers fällig wird und die Bank dann nicht zahlt. Hier könnte es dann zu Zinsschäden gegenüber dem Bauträger kommen.
Ich empfehlen Ihnen, die Bank hierauf hinzuweisen und diese mit einer Frist von 10 Tagen aufzufordern, die Darlehensvaluta an Sie auszukehren anderenfalls würden Sie etwaige Zinsschäden geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können. Bitte beachten Sie, dass meine Einschätzung im Rahmen dieser ERSTberatung allein auf Ihren Angaben beruht. Änderungen im Sachverhalt können einen Änderung in der Rechtslage nach sich ziehen vor allem im Bezug auf den mir unbekannten Vertragsinhalt des DArlehensvertrages.
Diese Antwort ist vom 10.01.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für Ihre Antwort.
Wenn die Bank weiter nicht reagiert und ich dann einen Anwalt einschalte: Wie lange wird es dauern bis die Bank auszahlen muss?
Da sich die Bank im Verzug befindet , muesste Sie nach anwaltlicher
Aufforderung sofort zahlen und dann auch die Anwaltsgebuehren bezahlen.
Mit freundlichen Gruessen
Gruebnau-Rieken LL.M.,M.A.
Rechtsanwalt